Elternzeit – Was berufstätige Eltern wissen sollten

Während der Elternzeit bekommen Eltern einen finanziellen Zuschuss vom Staat, das sogenannte Elterngeld. Dies dient in erster Linie dazu, um das fehlende Einkommen abzufangen. Beide Eltern haben zusammengerechnet einen Anspruch von bis zu 14 Monate Elterngeld. Die Monate können dabei frei unter beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beantragen.

Elternzeit – Was berufstätige Eltern wissen sollten

Wer während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Nachwuchs erwartet, der hat nach deutscher Rechtssprechung unterschiedliche Ansprüche und Möglichkeiten, die Arbeit ruhen zu lassen und sich zunächst um den Nachwuchs zu kümmern. Hierzu gehört auch die Elternzeit.

Der Mutterschutz definiert den Zeitraum zwischen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt und beinhaltet, dass die werdende Mutter in diesem Zeitraum nicht arbeiten müssen. Die Elternzeit hingegen beschreibt den Zeitraum nach der Geburt, in welchem sowohl Vater als auch Mutter des Kindes für bis zu drei Jahre unter besonderen Konditionen von der Arbeit befreit werden können, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Doch was gilt es bei der Elternzeit zu beachten, dürfen Eltern einem Nebenjob nachgehen und welche Ansprüche haben werdende Eltern?

Wie stelle ich einen Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber?

Um die Elternzeit in Anspruch zu nehmen, bedarf es lediglich eines formlosen Schreibens an Deinen Arbeitgeber. Dieses Schreiben muss in jedem Fall handschriftlich unterzeichnet werden und sollte den Zeitraum beinhalten, während dem Du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest. Der Erstantrag bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers. Dennoch solltest Du Dir nach Möglichkeit quittieren lassen, dass Dein Arbeitgeber den Antrag erhalten hat, um rechtlich abgesichert zu sein.

Wann und wie lange darfst Du in Elternzeit gehen?

Pro Kind dürfen Eltern bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Elternzeit beginnt dabei frühestens mit der Geburt des Kindes. Bei Müttern kann die Elternzeit erst im Anschluss an den Mutterschutz erfolgen. Nach dem dritten Geburtstag des Kindes können Eltern jedoch nur noch maximal 24 Monate Elternzeit für sich beanspruchen.

Wichtig: Die Elternzeit beginnt nicht automatisch, sondern muss in jedem Fall schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Darf ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Grundsätzlich hast Du das Recht, auch während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten oder einen Nebenjob anzunehmen. Dabei darfst Du jedoch keinesfalls mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dieser Schnitt errechnet sich aus den monatlichen und nicht aus den wöchentlichen Arbeitsstunden.

Ist eine Kündigung in der Elternzeit möglich?

Während der Elternzeit sind Arbeitnehmer durch einen besonderen Kündigungsschutz abgesichert und können nur unter gewissen Bedingung gekündigt werden. Laut §18 des BEEG dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer ab dem Moment, von eine Elternzeit durch den Arbeitnehmer verlangt wurde, nicht kündigen. Nach Ablauf der Elternzeit entfällt jedoch das Sonderkündigungsrecht.

Entsprechend dürfen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der geltenden Fristen, kündigen. Entsprechender Kündigungsschutz gilt unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, also auch für Personen, die Teilzeit arbeiten oder einem Nebenjob nachgehen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, wodurch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers während der Elternzeit rechtens ist. Einerseits kann eine Kündigung wirksam sein, wenn der Arbeitgeber seinen Betrieb stilllegt und ein weiterführende Beschäftigung nicht möglich ist. Andererseits ist eine Kündigung möglich, sofern Dir als Arbeitnehmer eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages nachgewiesen werden kann oder Du straffällig geworden bist.

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Was sollte während der Elternzeit beachtet werden?

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einem Erstantrag auf Elternzeit zuzustimmen. Soll der Zeitraum anschließend jedoch verlängert werden, so muss der Arbeitgeber diesem Antrag nicht mehr stattgeben. Entsprechend solltest Du Dir nach Möglichkeit im Vorfeld bewusst sein, wie lange Du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Während der Elternzeit bekommen Eltern einen finanziellen Zuschuss vom Staat, das sogenannte Elterngeld. Dies dient in erster Linie dazu, um das fehlende Einkommen abzufangen. Beide Eltern haben zusammengerechnet einen Anspruch von bis zu 14 Monate Elterngeld.

Die Monate können dabei frei unter beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beantragen. Durch das ElterngeldPlus kannst Du Dein Einkommen durch einen Nebenjob aufbessern oder gar Teilzeit arbeiten gehen. Wer sich dazu entscheidet kann das familiäre Einkommen durch das ElterngeldPlus im Vergleich zum regulären Elterngeld um einige Hundert Euro pro Monat erhöhen.

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Catrin ist eine erfahrene Autorin und passionierte Expertin für Elternschaft und Familienleben. Als Mutter selbst kennt sie die Herausforderungen und Freuden des Elternseins aus erster Hand und bringt ihre persönlichen Erfahrungen in ihre Arbeit ein. Ihre einfühlsame Art, ihr fundiertes Fachwissen und ihr breites Spektrum an Themen machen sie zu einer idealen Autorin für eltern-heute.de. Catrins Artikel zeichnen sich durch Empathie, Verständnis und praktische Ratschläge aus, die Eltern auf ihrem Weg unterstützen und inspirieren. Mit ihr an Bord können wir sicher sein, dass unsere Leser stets hochwertige und relevante Inhalte erhalten, die sie in ihrem Familienleben bereichern.