Finanzprodukte für Kinder – was ist sinnvoll, was nicht?

Nicht selten eröffnen die Eltern oder Großeltern bereits nach der Geburt des Kindes das erste Sparkonto auf dessen Namen, welches dann in den folgenden Jahren für regelmäßige oder unregelmäßige Ein- und Auszahlungen gedacht ist.

Finanzprodukte für Kinder – was ist sinnvoll, was nicht?

Nicht nur für Erwachsene bieten die Banken und Versicherungsgesellschaften zahlreiche Produkte an, sondern mittlerweile hat nahezu jeder Finanzdienstleister spezielle Angebote für Kinder oder stellt zumindest Standardprodukte zur Verfügung, die auch für Minderjährige geeignet sind. Dennoch sollten sich Eltern immer die Frage stellen, wie sinnvoll das jeweilige Finanzprodukte für den Nachwuchs überhaupt ist. Nicht alle Angebote sind mit Vorteilen ausgestattet und manche Produkte, die angeblich speziell für Kinder geeignet sind, sind entweder zu teuer oder generell überflüssig.

 

Welche Finanzprodukte für Kinder werden angeboten?

Eines vorweg: nahezu alle Bankprodukte im Spar- und Anlagebereich können generell sowohl von volljährigen Kunden als auch von Kindern genutzt werden. Natürlich kommt bei Minderjährigen hinzu, dass die Eltern mit der Kontoeröffnung und der gewählten Anlageform einverstanden sein müssen. Prinzipiell können allerdings nahezu alle Anlage- und Sparprodukte auch auf den Namen der Kinder genutzt werden, wie zum Beispiel Festgelder, Tagesgeldkonten und ein Wertpapierdepot.

Trotz dieser Tatsache gibt es natürlich einige Finanzprodukte, die speziell für Kinder gedacht sind. Dazu gehören in erster Linie:

  • Sparkonto
  • Girokonto (Jugendgiro/ Taschengeldkonto)
  • Ausbildungsversicherung
  • Sparverträge (zum Vermögensaufbau)
  • Kinderinvalidität- oder Unfallversicherung
  • Private Krankenzusatzversicherung für Kinder

Insbesondere mit diesem Produktangeboten möchten wir uns im Folgenden näher beschäftigen und ein Augenmerk dabei darauf richten, wie sinnvoll und empfehlenswert die jeweiligen Angebote sind.

 

Sparkonto: oftmals das erste Bankkonto für Kinder

Schon seit Jahrzehnten kommen Kinder oftmals schon in der Grundschule erstmals mit Bankprodukten in Berührung, nämlich in Form des Sparbuchs. Das gewöhnliche Sparkonto ist nach wie vor eines der am häufigsten genutzten Bankprodukte, nicht nur von Erwachsenen, sondern auch von Minderjährigen. Nicht selten eröffnen die Eltern oder Großeltern bereits nach der Geburt des Kindes das erste Sparkonto auf dessen Namen, welches dann in den folgenden Jahren für regelmäßige oder unregelmäßige Ein- und Auszahlungen gedacht ist.

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Der Sparkonto hat den Vorteil, dass das Guthaben sehr sicher ist, denn es fällt in den Bereich der gesetzlichen Einlagensicherung. Zudem ist – zumindest bis zu gewissen Beträgen – die Flexibilität zu erwähnen, da jederzeit Geld ein- oder ausgezahlt werden kann. So lernen Kinder oftmals schon in jungen Jahren, wie sie zum Beispiel ihr Taschengeld ansparen und sich anschließend davon etwas größeres kaufen können.

Unter Renditegesichtspunkten darf man der Sparkonto für Kinder allerdings nicht betrachten, denn die Zinsen sind äußerst gering und bewegen sich beispielsweise in der aktuellen Niedrigzinsphase kaum oberhalb von 0,5 Prozent. Als Eltern sollten Sie also nicht unbedingt größere Guthaben auf dem Sparkonto anlegen, denn dies wäre einfach zu unrentabel.

Fazit: Sparkonto für Kinder durchaus empfehlenswert

 

Girokonto für Schüler: das Taschengeldkonto für Minderjährige

Neben dem gewöhnlichen Sparkonto gibt es ein weiteres Bankprodukt, welches speziell für Kinder gut geeignet und häufig bereits Schülern im Alter ab zwölf Jahren angeboten wird: das sogenannte Taschengeldkonto. Dieses wird von den Banken häufig auch unter anderen Bezeichnungen angeboten, insbesondere:

  • Kinderkonto
  • Jugendgiro
  • Schülerkonto

Es handelt sich dabei um ein gewöhnliches Girokonto, welches jedoch als Guthabenkonto geführt wird. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, das Girokonto zu überziehen. Der Grund besteht darin, dass Minderjährige keine Schulden machen dürfen. Davon abgesehen ist das Schülerkonto meistens jedoch in vollem Umfang nutzbar. Das bedeutet, der Kontoinhaber kann Geld ein- oder auszahlen, mit seiner Kundenkarte am Geldautomaten Bargeld verfügen oder auch kleinere Beträge in Geschäften bezahlen.

Wichtig zu beachten ist für Sie als Eltern, dass es durchaus sinnvoll ist, mit der Bank ein Limit zu vereinbaren. Dieses könnte beispielsweise beinhaltet, dass mit der Kundenkarte am Geldautomaten maximal 50 Euro in der Woche abgehoben werden dürfen.

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Fazit: Das Jugendgirokonto ist für Schüler empfehlenswert, da so der Umgang mit Geld erlernt werden kann. Zudem gibt es keine Nachteile, weil das Schülerkonto oftmals kostenlos ist und keine Überziehungen möglich sind.

 

Sparverträge zum Vermögensaufbau: auch für Kinder gut geeignet

Neben den zuvor erwähnten Produkten gibt es eine Reihe von Finanzprodukten, die nicht speziell auf Kinder ausgerichtet sind, sondern allen Kunden angeboten werden. Trotzdem gibt es auch darunter einige Anlage- und Sparprodukte, die sicherlich nicht ungeeignet für Minderjährige sind. Dazu zählen zum Beispiel Sparverträge, die dem Vermögensaufbau dienen.

Hier müssen natürlich die Eltern entscheiden, welcher Sparplan am geeignetsten ist. Dieser kann zum Beispiel das Ziel haben, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes Geld anzusparen, um dann vom Guthaben zum Beispiel den Führerschein oder ein neues Auto zu finanzieren. Besonders renditestark sind in dem Zusammenhang Fonds- und Aktiensparpläne, aber auch Eltern, die auf hohe Sicherheit setzen, werden fündig.

Grundsätzlich handelt es sich insbesondere um die folgenden Sparverträge, die sowohl für Erwachsene also für Kinder geeignet sind:

  • Banksparplan
  • Fondssparplan
  • Aktiensparplan
  • ETF-Sparplan
  • Ausbildungsversicherung

Auf das zuletzt genannte Produkt, die Ausbildungsversicherung, möchten wir im kommenden Abschnitt noch kurz eingeht.

Die Ausbildungsversicherung: selten angeboten aufgrund niedriger Rendite

Ein Versicherungsprodukt, welches sich speziell an Minderjährige richtet, in den letzten Jahren jedoch deutlich seltener als früher noch angeboten wird, ist die Ausbildungsversicherung. Es handelt sich dabei um eine spezielle Kapitallebensversicherung, die nur noch von wenigen Versicherungsunternehmen angeboten wird. In diesem Fall ist der Hauptverdiener in der Familie meistens die versicherte Person, während der Minderjährige Versicherungsnehmer ist.

Oftmals läuft die Versicherung bis zum 18. oder 20. Lebensjahr des Kindes, sodass die Summe anschließend ausgezahlt wird. Vor allem aufgrund der mittlerweile geringen Renditen lohnt sich eine solche Ausbildungsversicherung allerdings kaum noch und wird daher zunehmend selten angeboten.

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Fazit: Sparverträge sind für Kinder sicherlich sinnvoll, wenn es sich um sogenanntes Zielsparen handelt. Wichtig ist, dass die Eltern eine gute Wahl treffen, denn bezüglich Sicherheit und Rendite gibt es durchaus größere Unterschiede.

 

Kinderinvaliditäts,- Unfall- und private Krankenzusatzversicherung

Neben den Banken sind es auch Versicherungsgesellschaften, die mittlerweile einige Produkte für Kinder im Angebot haben. Versicherungsgesellschaften bieten einige Produkte für Kinder an, insbesondere:

  • Kinderinvaliditätsversicherung
  • Kinderunfallversicherung
  • Private Krankenzusatzversicherung für Kinder

Die Kinderunfall- und die Kinder-Invaliditätsversicherung unterscheiden sich nur im Detail, haben jedoch beide die Aufgabe, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, falls das Kind aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung bleibende Schäden hat. Eltern sollten hier nicht den Fehler machen zu denken, dass ihr Kind in dem Sinne finanziell noch nicht gefährdet ist, weil es noch kein Geld verdient. Im schlimmsten Fall kann nämlich ein Unfall oder eine schwere Krankheit dazu führen, dass nie ein Beruf ausgeübt werden kann.

Daher zählt die Kinderunfall- oder Invaliditätsversicherung definitiv zu den empfehlenswerten Finanz- bzw. Versicherungsprodukten für Kinder. Dies trifft durchaus ebenso auf die private Krankenzusatzversicherung zu, die natürlich auch für Kinder angeboten wird.

Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Zahnzusatzversicherung handeln oder um eine Krankenversicherung, die bei stationären Aufenthalten Kosten für ein Familienzimmer oder andere Leistungen übernimmt. Besonders interessant ist dieses Angebot für Kinder unter der Voraussetzung, dass die Eltern und somit auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind.

Fazit: Sowohl Kinderinvaliditäts- und Unfallversicherung als auch private Krankenversicherung zählen zu den sinnvollen Finanz- bzw. Versicherungsprodukten, die für Minderjährige angeboten werden. Auch in diesem Fall sind natürlich die Eltern für die Auswahl und den Abschluss des Vertrages verantwortlich.

 

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