Düsseldorfer Tabelle: Unterhaltssätze für Kinder steigen ab 2020

Düsseldorfer Tabelle - Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle: Unterhaltssätze für Kinder steigen ab 2020

Ab Januar 2020 gelten neue Unterhaltssätze für Kinder: Die Düsseldorfer Tabelle wurde überarbeitet. Der Mindestunterhalt wurde in allen Altersstufen um mehrere Prozentpunkte angehoben. Und nicht nur das: Zum ersten Mal seit 2015 wird der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen angehoben.

 

Was ist Unterhalt – wer muss Unterhalt zahlen?

Trennen sich Eltern, wird es schwierig: Möglich ist bei sehr nahe beieinander liegenden Wohnorten ein Wechselmodell. Das Kind verbirgt eine Woche hier, eine Woche da. In diesem Fall leisten beide Elternteile im Wechsel die Pflege und teilen sich auch den sogenannten Barunterhalt, sind also finanziell für das Kind verantwortlich.

Aber weitaus häufiger lebt das Kind bei einem Elternteil, der sich um alles kümmern muss, von Wohnung und Erziehung über Freizeit bis hin zu Schule und Ausbildung. Der andere Elternteil sollte dann für die finanzielle Sicherheit sorgen und Unterhalt zahlen.

Unterhalt zahlen müssen also immer die Eltern, bei denen das Kind nicht lebt. Dabei ist unerheblich, ob dieser Elternteil erwerbstätig ist oder nicht. Die Düsseldorfer Tabelle legt fest, wie hoch die Unterhaltszahlungen bei welchem Einkommen ausfallen.

 

Düsseldorfer Tabelle:Die Unterhaltssätze für Kinder steigen ab 2020

ab dem 1. Januar 2020 zahlen unterhaltspflichtige Elternteile mehr für ihre Kinder. Denn die Bedarfssätze haben sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geändert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte mit, wie die Unterhaltssätze für Kinder angehoben wurden (basierend auf einem Nettoeinkommen von 1900 Euro monatlich):

  • Kinder zwischen 0 und 5 Jahren erhalten 369 Euro monatlich,
  • Kinder zwischen 6 und 11 Jahren sollen 424 Euro monatlich erhalten,
  • zwischen dem 12. Lebensjahr und der Volljährigkeit stehen jedem Kind monatlich 497 Euro zu.
  • Leben Kinder ab 18 Jahren immer noch im Haushalt eines Elternteils, liegt der monatliche Unterhaltssatz bei 530 Euro.
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Auch in den höheren Einkommensgruppen stieg der Mindestunterhalt. Die Unterhaltssätze für Kinder liegen nach der Düsseldorfer Tabelle bei einem Einkommen von 1.901 Euro bis 2.300 Euro bei:

  • 388 Euro für alle 0 – 5jährigen,
  • 446 Euro für alle 6 – 11jährigen
  • 522 Euro für alle 12 – 17jährigen und
  • 557 Euro für alle Kinder ab 18 Jahren, die noch im Haushalt eines Elternteils leben.

Liegt das Einkommen bei 2.301 Euro bis 2.700 Euro, steigt der Mindestunterhalt noch einmal an auf 406 Euro (Altersgruppe 0 – 5), 467 Euro (Altersgruppe 6 – 11), 547 Euro (Altersgruppe 11 – 17) und 583 Euro (ab 18). In der Einkommensgruppe von 2.701 Euro bis 3.100 Euro liegen die Unterhaltssätze für Kinder bei 425 Euro, 488 Euro, 572 Euro und 610 Euro in den respektiven Altersgruppen.

Liegt das Einkommen zwischen 3.101 Euro und 3.500 Euro, beträgt der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2020 schon 443 Euro, 509 Euro, 597 Euro bzw. 636 Euro. Und noch eine Einkommensstufe höher, also bei Nettoeinkommen zwischen 3.501 Euro bis 3.900 Euro, liegen die Sätze bei 473 Euro, 543 Euro, 637 Euro und 679 Euro.

Noch mehr Geld erhalten Kinder, wenn das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils bei 3.901 Euro bis 4.300 Euro liegt. Denn dann betragen die Unterhaltssätze für Kinder im Minimum 502 Euro, 577 Euro, 676 Euro bzw. 721 Euro.

 

Unterhalt: Mindestunterhalt ist nicht das, was de facto gezahlt werden muss

Bei Kindern unter 18 Jahren wird das halbe Kindergeld vom Unterhalt abgezogen, bei volljährigen Kindern der volle Satz. Das Kindergeld wurde zum 1. Juli 2019 erhöht, so dass die neuen, höheren Sätze hier gelten. Und auch der Selbstbehalt muss berücksichtigt werden: Unterhalt muss nur dann in der veranschlagten Mindesthöhe gezahlt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nach Abzug aller anderen Verbindlichkeiten beruflicher und privater Art noch genug finanzielle Mittel zum Bestreiten des eigenen Lebens hat. Allerdings sind hier die festgelegten Prioritäten zu beachten.

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Da auch der Selbstbehalt zum ersten Mal seit 2015 angehoben wurde, solltest Du jetzt gut rechnen, damit ab Januar 2020 alles klar ist!

Fazit: Höherer Selbstbehalt, aber auch höherer Mindestunterhalt für Kinder

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten die Unterhaltssätze für Kinder neu berechnet. Die Düsseldorfer Tabelle wurde überarbeitet, ab dem 1. Januar 2020 gelten neue Unterhaltssätze. Aber auch der Selbstbehalt ist zum ersten Mal seit 2015 gestiegen. Hier geht es zur Tabelle.

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