Wie einfach können Kinder im Internet bestellen?

Wie einfach können Kinder im Internet bestellen?

Wie einfach können Kinder im Internet bestellen?

Onlineshopping ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Die Bestellung ist schnell erledigt, die Preise sind günstiger als in der Innenstadt und dann wird alles auch noch bequem bis zur Haustür geliefert.

Kein Wunder, dass die Zahl der Onlineshops stetig wächst und immer neue Wege zur einfachen Bestellung erschlossen werden. Die Bestellung soll so einfach wie möglich ablaufen und manchmal weiß der Onlineshop schon vor unserer Suche, was wir wohl bestellen werden.

Was zunächst einfach und toll klingt, stellt Eltern aber auch vor Herausforderungen. Je einfacher die Bestellung von Waren im Internet abläuft, umso leichter wird es auch für Kinder, eine Bestellung auszulösen.

Ob vorsätzlich oder versehentlich – Kinder sind immer früher mit dem Internet und der Technik vertraut. Die erste eigene Bestellung ohne Mama und Papa wird irgendwann wohl jede Familie ereilen.

Viele Onlineshops verlangen keine Angabe des Geburtsdatums. Muss das Geburtsdatum angegeben werden, wird dieses jedoch nicht weiter verifiziert. Außerdem kann bei vielen Händlern auch auf Rechnung bestellt werden.

Für Kinder ist es somit nicht sonderlich schwer, ein falsches Geburtsdatum anzugeben und mit Zahlung per Rechnung etwas zu bestellen.

 

Kann mein Kind einfach eine Bestellung aufgeben und damit einen Kaufvertrag eingehen?

Schauen wir uns zunächst die rechtliche Seite an. Der Gesetzgeber hat zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger klare Regelungen aufgestellt, die sowohl Onlineshops als auch stationäre Händler beachten müssen.

Kinder unter sieben Jahren sind dem Gesetz nach geschäftsunfähig und können ohne die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten keine Verträge abschließen. Dies gilt auch für Bestellungen im Internet, da mit der Bestellung ein Kaufvertrag zustande kommt. Kinder ab sieben Jahren sind eingeschränkt Geschäftsfähig.

Sie dürfen Rechtsgeschäfte eingehen, die sie sofort und aus Ihrem Taschengeld begleichen können. Das sind zum Beispiel Süßigkeiten für wenige Euro in einem Supermarkt. Käufe, die über den Rahmen des Taschengelds hinaus gehen oder Verträge, die wiederkehrende Zahlungen erfordern, können Kinder ohne die Zustimmung ihrer Eltern nicht eingehen.

Onlinebestellungen sind grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung der Eltern möglich, da diese aufgrund der Zahlungsmöglichkeiten grundsätzlich nicht sofort durch das Kind bezahlt werden können. Onlinebestellungen von Kindern bedürfen also unabhängig vom Alter des Kindes grundsätzlich der Zustimmung der Eltern, ansonsten ist der geschlossene Kaufvertrag unwirksam.

Etwas anders sieht es noch aus bei Diensten und Produkten, die nur für Personen über 18 Jahre bestimmt sind. Hier muss der Anbieter eine Altersprüfung vornehmen. Häufig geschieht dies bereits im Rahmen der Bestellung. Spätestens bei Auslieferung solcher Ware muss jedoch geprüft werden, dass der Empfänger volljährig ist.

 

Mein Kind hat etwas im Internet bestellt. Wie gehe ich nun vor?

Hat ein Kind etwas im Internet bestellt, sind Eltern nicht an die übliche Widerrufsfrist gebunden. Da der Kaufvertrag erst mit der Zustimmung der Eltern zustande kommt, genügt hier die Verweigerung der Zustimmung gegenüber dem Onlinehändler. Dies muss schriftlich erklärt und die Ware umgehend zurückgesendet werden.

 

Und wenn mein Kind auf meinen Namen bestellt hat?

Hier wird es schon schwieriger. Grundsätzlich sollten Eltern zunächst einmal erklären, dass die Bestellung durch das Kind unter Angabe falscher Daten erfolgte. Somit ist auch dann der Kaufvertrag nicht wirksam. Es ist aber durchaus möglich, dass der Onlineshop diese Erklärung anzweifelt.

Dann sind Eltern in der Beweispflicht, die Bestellung nicht getätigt zu haben. Das ist nicht immer ganz einfach. Denkbar wäre ein solcher Beweis, wenn die Bestellung von zu Hause aus erfolgte, jedoch nachweislich beide Elternteile zum Zeitpunkt der Bestellung nicht zu Hause waren.

Kann kein Nachweis erbracht werden, ist es unter Umständen sinnvoller, einfach das 14-tägige Widerrufsrecht auszuüben.

 

Vorbereiten hilft

Dass Kinder früh in Kontakt mit Internet kommen, lässt sich kaum verhindern. Bereits mit dem ersten eigenen Smartphone steht Kindern die Welt des Internets offen. Wichtig ist, dass Eltern ihre Kinder bei der Erkundung des Internets begleiten und dazu gehört auch das Bestellen im Internet. Eltern sollten ihrem Kind ganz genau erklären, was es bedeutet, etwas im Internet zu bestellen.

Wichtig ist vor allem die Tatsache, dass nicht die heißbegehrte Ware ankommt, sondern auch die Rechnung bezahlt werden muss. Genauso wie bei einem Einkauf im Laden das Taschengeld an der Kasse ausreichen muss.

Auch sollten Eltern ihren Kindern erklären, dass Bestellung ohne ihre Zustimmung rechtlich unwirksam ist und sie diese rückgängig machen können.

Damit es nicht zu einem versehentlichen Kauf kommt, sollten Kinder gemeinsam mit ihren Eltern im Internet bestellen. Das übt den Umgang und vor allem erlernen Kinder ein Gespür dafür, ab welchem „Klick“ sie eine Bestellung ausführen.

Hierbei kann es auch sinnvoll sein, bewusst einmal einen unseriösen Shop aufzusuchen und sich gemeinsam anzusehen, wie leicht Kunden auf die Fährte eines kostenpflichtigen Kaufs gelockt werden.

Es gibt viele Gelegenheiten, gemeinsam in Internet etwas zu bestellen. Das kann das neue Fahrrad sein, das Geburtstagsgeschenk für den Bruder oder die Schwester oder auch der gemeinsame Familienurlaub.

Je mehr Routine Kinder bei der Bestellung im Internet entwickeln, desto sicherer werden sie erkennen, an welcher Stelle sie nicht weiterklicken sollten. Und wer weiß, dass Mama und Papa in diesen Themen offen sind, wird viel weniger versucht sein, heimlich zu bestellen.

In den letzten Jahren sind vermehrt Sprachassistenten und smarte Lautsprecher aufgekommen. Diese machen es uns besonders einfach, etwas zu bestellen oder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.

Auch hier sollten Kinder unbedingt frühzeitig für einen richtigen Umgang sensibilisiert werden, damit es nicht zu ungewollten Käufen kommt. Gemeinsames buchen und bestellen über den Sprachassistenten zeigt Kindern, wann der Sprachassistent nach einem Kauf fragt und wann aus einem „ja“ eine Bestellung wird.

Wer dennoch ganz sicher sein möchte, kann in den Einstellungen der meisten smarten Lautsprecher und Sprachassistenten die Möglichkeit zum Auslösen kostenpflichtiger Bestellungen oder Abos deaktivieren.

Dann können aber nicht nur die Kinder nichts mehr bestellen, sondern auch die Eltern.

 

Fazit

Eltern können viel dafür tun, dass ihre Kinder weder versehentlich noch heimlich im Internet etwas bestellen. Mit Offenheit, Begleitung und Übung lernen Kinder schon früh, sich selbständig und sicher im Internet zu verhalten und es bestehen keine Ängste, bei Zweifeln die Eltern hinzuzuziehen.

Wird doch einmal versehentlich oder heimlich etwas bestellt, ist das zunächst nicht weiter schlimm. Eltern können ihre Zustimmung zu Bestellung verweigern oder notfalls noch das 14-tägige Widerrufsrecht ausüben und so das Zustandekommen eines (Kauf)Vertrages verhindern.

 

Image by Holger Grybsch from Pixabay
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Catrin ist eine erfahrene Autorin und passionierte Expertin für Elternschaft und Familienleben. Als Mutter selbst kennt sie die Herausforderungen und Freuden des Elternseins aus erster Hand und bringt ihre persönlichen Erfahrungen in ihre Arbeit ein. Ihre einfühlsame Art, ihr fundiertes Fachwissen und ihr breites Spektrum an Themen machen sie zu einer idealen Autorin für eltern-heute.de. Catrins Artikel zeichnen sich durch Empathie, Verständnis und praktische Ratschläge aus, die Eltern auf ihrem Weg unterstützen und inspirieren. Mit ihr an Bord können wir sicher sein, dass unsere Leser stets hochwertige und relevante Inhalte erhalten, die sie in ihrem Familienleben bereichern.