Was kostet ein Kindergartenplatz / KITA Platz in Deutschland?
Nach der Geburt des Kindes sind die Eltern zunächst überwältigt und erschöpft, um an organisatorische Angelegenheiten wie Kindergarten zu denken. Fragen zu Themen wie Kindergartenplatz oder Kindergartenbeiträge werden hinten angestellt, denn sie scheinen nicht aktuell.
Allerdings ist es wegen den begehrten Kindergartenplätzen bzw. Kitaplätzen in Deutschland sehr wichtig, sich frühzeitig um einen Platz in der Nähe zu bemühen. Da Betreuungsplätze nicht leicht zu bekommen sind, müssen Eltern schnell handeln.
Aber was ist der Unterschied zwischen einer Kindertagesstätte und einem Kindergarten? Wie hoch ist der Kindergartenbeitrag für einen Kindergartenplatz? Wie hoch sind die Kosten für einen Kitaplatz in den jeweiligen Bundesländern? Habe ich Anspruch auf einen kostenfreien KITA Platz? Wie wird der Kindergartenbeitrag berechnet?
Im Folgenden bekommst du einen Überblick über diese und andere häufige Fragen zum Thema Kindertagesstätte und Kindergarten.
Ist eine Kindertagesstätte ein Kindergarten?
Das Wort Kita ist die Kurzform von Kindertagesstätte und ein Sammelbegriff für verschiedene Kinderbetreuungsformen. Ob es sich um einen Kindergarten, Kinderhort oder eine Kinderkrippe handelt, hängt von der jeweiligen Region und dem Bundesland ab.
Zwischen den genannten Kinderbetreuungsformen gibt es dennoch einige Unterschiede. Kinderkrippen sind oftmals in Kitas integriert. Dort kümmern sich Erzieher, Kinderpfleger und Kinderkrankenpfleger um Kleinkinder, die bis zu 3 Jahre alt sind.
Kinder zwischen 3 und 7 Jahren bekommen einen Kindergartenplatz erteilt, wo sie meistens morgens und gegebenfalls nachmittags betreut werden. Ein KITA Platz garantiert im Gegensatz zum Kindergartenplatz eine Ganztagsbetreuung. In der Kita kannst du dein Kind von früh morgens bis zum späten Nachmittag betreuen lassen.
Während der Grundschule können die Kinder bis zum 12. Lebensjahr im Kinderhort beaufsichtigt die Hausaufgaben machen und spielen. Jedoch ist die Anzahl der Betreuungsformen vom Gebiet abhängig. In Ostdeutschland sind hauptsächlich Kitaplätze zu finden, während in Westdeutschland auch mit einer Teilzeitbetreuung im Kindergarten gerechnet werden kann.
Was kostet ein KITA Platz in welchem Bundesland?
In den meisten Ländern fallen für einen KITA Platz Gebühren an. Die Elternbeiträge für einen Kitaplatz beinhalten Betreuungskosten sowie Verpflegungskosten fürs Mittagessen und eventuell Bastelmaterial.
In manchen Orten ist ein Kitaplatz kostenlos, während der Kindergartenbeitrag in anderen Orten bis zu 4000 € jährlich betragen kann. Die Höhe der Elternbeiträge für einen Kitaplatz hängen von vielen Faktoren ab. Generell gilt: Je höher das Einkommen der Eltern, desto höher die Kosten für den KITA Platz. Durchschnittlich kostet ein Kitaplatz jährlich um die 1000 € pro Kind, während die Kosten für zwei gleichzeitig zu betreuende Kinder um die 1150 € betragen.
Die Kosten für einen Kitaplatz sind nicht einheitlich geregelt. Wegen der großen Unterschiede in den einzelnen Bundesländern können hier keine einheitlichen Angaben gemacht werden. Die hier angegebenen Beiträge sind auf den Webseiten www.kita.de und www.eltern.de nachzulesen und können mit der Zeit variieren.
So müssen die Eltern beispielsweise in Rheinland-Pfalz ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes keine Gebühren zahlen. In den letzten drei Jahren fallen auch in Berlin keine Kosten für einen KITA Platz an. Dagegen gibt es Städte und Regionen wie Minden, wo Eltern bis zu 3.900 € jährlich für einen Kitaplatz ausgeben müssen.
Die Kosten in Baden-Württemberg und Bayern beispielsweise fallen unterschiedlich aus. Während es in Heilbronn ab 3 Jahren keinen Kindergartenbeitrag gibt, ist dieser in Stuttgart fällig. Familien mit einem Jahreseinkommen bis zu 70.000 € können eine FamilienCard anfordern.
Wenn eine Familie beispielsweise ein Jahreseinkommen von 50.000 € hat, entstehen Kosten in Höhe von 144 € für die Betreuung eines 18 Monate alten Kindes. Familien mit einem Jahreseinkommen von 90.000 € zahlen einen Kindergartenbeitrag in Höhe von 182 €.
In Bayern dagegen bezahlen Eltern bei einem Einkommen von 50.000 € für die Betreuung eines 18 Monate alten Kindes 231 €. Bei einem Einkommen von 30.000 € liegt der Kindergartenbeitrag bei 91 €, während Familien mit einem Einkommen von 90.000 € tiefer in die Tasche greifen und 328 € für einen Kindergartenplatz zahlen müssen.
Viele Städte und Gemeinden haben einen Kita-Gebühren-Rechner auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt, wo nach Eingabe der entsprechenden Daten die durchschnittlichen monatlichen Gebühren angezeigt werden.
Kindergartenplatz: Wann ist der Platz kostenfrei?
- Der Kita- und Kindergartenplatz ist in der Hauptstadt seit August 2018 abgesehen von dem Verpflegungsanteil kostenlos. Zuzahlungen werden für Extraleistungen verlangt.
- Ebenfalls seit August 2018 ist der Kitaplatz in Brandenburg im letzten Jahr vor der Einschulung gebührenfrei.
- In Bremen werden von den Eltern nach Vollendung des dritten Jahres keine Beiträge bezahlt. Der Kindergartenplatz ist auch in Hessen ab dem dritten Lebensjahr gebührenfrei.
- In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Land die Elternbeiträge vollständig.
- Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Eltern in Niedersachsen für die Betreuung von Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung keinen Kindergartenbeitrag für einen Platz bezahlen.
- In Nordrhein-Westfalen ist das letzte Kindergartenjahr kostenlos.
- Auch in Rheinland-Pfalz übernimmt das Land die Kosten für den Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr. Ebenfalls kostenlos ist eine Kinderkrippe für Zweijährige, wenn es in der Kommune keine verfügbaren Kindergartenplätze gibt.
- Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für alle Kinder bis auf das älteste in der Krippe oder dem Kindergarten.
- Das letzte Jahr vor der Schule gibt es im Freistaat Thüringen ebenfalls keinen Kindergartenbeitrag.
Die genannten Beiträge entsprechen der derzeitigen Lage, mit der Zeit kann es allerdings zu Veränderungen kommen. Genauere Informationen zu diesen Angaben findest du unter: https://www.bildungsserver.de/Kita-Gebuehren-und-Beitragsfreiheit
Wie viel kostet den Staat ein Kitaplatz?
Um die Nachfrage nach einem Kindergartenplatz bzw. KITA Platz decken zu können, muss der Ausbau der Kinderbetreuung rasant voranschreiten. Laut der „Frankfurter Allgemeine“ entstehen dabei immense Kosten von bis zu 25.000 € pro Kitaplatz.
Die Betreuungsquote wird trotz Kindergartenbeitrag weiterhin steigen, wofür es mehrere Gründe gibt. Zum einen wollen berufstätige Frauen aus unterschiedlichen Gründen nicht über Jahre aus dem Beruf aussteigen und zu Hause bleiben. Zum anderen wird Fremdbetreuung in der Gesellschaft immer mehr akzeptiert. Ein weiterer Grund könnte sein, dass Kinder im Kindergarten leichter soziale Kontakte knüpfen können.
Die Diskussion in Deutschland ist auf die fehlenden Kita-Plätze konzentriert, während die Kosten eines Ausbaus von Kitas und Kindergärten in Vergessenheit geraten.
Laut einer Studie des Ifo-Instituts finanziert sich die öffentlich geförderte Kinderbetreuung zu 40 % bis 50 % von selbst. Durch Elternbeiträge, Steuern und Sozialabgaben bleibt der Staat auf mehr als Hälfte der Kosten für den Ausbau sitzen.
Mehr dazu unter: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/25-000-euro-fuer-einen-platz-kostspieliger-krippenausbau-12163471.html
Wie wird der Beitrag für Kindergarten berechnet?
Der Kindergartenbeitrag hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht bundesweit gleich geregelt. Selbst innerhalb der Bundesländer kann der Kindergartenbeitrag unterschiedlich ausfallen.
Einem Beitrag der BUNTE.de vom 1. April 2019 nach können die Kosten nach folgenden Kriterien errechnet werden:
- Bruttoeinkommen
- Nettoeinkommen
- Einkommensstufen
- Alter des Kindes
- Anzahl der Kinder
- die Stundenzahl der wöchentlichen Betreuung
Kindergartenplatz: Sind Kindergartengebühren in Unterhaltsbeiträgen enthalten?
Der Kindergartenbeitrag ist nicht in den Unterhaltsbeiträgen enthalten. Vom Kindergartenbeitrag können die Betreuungskosten für den Kindergarten als Mehrbedarf geltend gemacht werden. Das gilt allerdings nicht für die Verpflegungskosten für den Kindergarten.
Zusätzlich zum Unterhalt sind Unterhaltszahlende dazu verpflichtet, sich an den Elternbeiträgen für den Kindergarten zu beteiligen. Die Kosten werden anteilig zum Einkommen aufgeteilt. Dabei müssen Betreuungskosten von Geringverdienern nicht bezahlt werden. Wieder einmal gilt das nicht für die Verpflegungskosten.