Der „Corona“ Kinderbonus 2020 – Fragen und Antworten

Corona Kinderbonus 2020
Als Unterstützungsmaßnahme für Familien in der Coronakrise hat der Bundestag einen Kinderbonus beschlossen. 300 Euro pro Kind sollen Familien 2020 erhalten.

Der „Corona“ Kinderbonus 2020 – Fragen und Antworten

Zu den wichtigsten Punkten des Konjunkturpaketes gegen die Corona-Krise zählen nicht nur angepasste Regelungen zum Kurzarbeitergeld und die Mehrwertsteuersenkung. Auch der Kinderbonus mit seiner Unterstützung für Familien bietet breiten Teilen der Bevölkerung eine Unterstützung. Hier erhältst Du einen Überblick über die Auszahlung und alle wichtigen Finanzfragen, die damit zusammenhängen.

Anders als manch andere Regelung bietet der Kinderbonus 2020 eine denkbar unbürokratische Unterstützung. Es ist also kein großer Aufwand an das Geld zu kommen. In den meisten Fällen sollte es automatisch überwiesen werden. Auch steuerlich ändert sich durch die Regelung nichts an Deiner Situation. In den folgenden Abschnitten werden Dir die wichtigsten Fragen beantwortet, die es zum Kinderbonus 2020 gibt.

 

Was bedeutet Kinderbonus?

Die Sonderzahlung bezeichnet ein zusätzliches Kindergeld, das 2020 ausgezahlt wird. Für diese gelten die gleichen Bedingungen, wie sie auch für das Kindergeld bekannt sind. Ausgezahlt wird dieser Bonus in zwei aufeinanderfolgenden Raten. In den Monaten September und Oktober werden sie zusammen mit dem Kindergeld überwiesen. Auch wenn ein Kind noch nicht geboren ist, aber dieses Jahr zur Welt kommt, kannst Du einen Anspruch auf den Kinderbonus 2020 geltend machen. Falls Ihr also noch ein Kind bekommt, solltet Ihr diese Regelung im Hinterkopf behalten.

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Muss ich den „Corona“ Kinderbonus teilen?

Wenn die Eltern getrennt leben, wird beim Kinderbonus 2020 ebenso verfahren wie beim Kindergeld. Das bedeutet, dass alleinerziehende Mütter oder Väter, die das Kindergeld erhalten, auch die Zusatzzahlung bekommen. Der Kinderbonus 2020 soll so direkt den Kindern zu Gute kommen. Der andere Elternteil kann sich aufgrund dieser Regelung also nicht ohne Weiteres um den kompletten Betrag drücken. Du hast einen normalen Anspruch auf Unterhaltszahlungen, wenn Du Dich zum größten Teil um die Kinder kümmerst und diese beispielsweise bei Dir im Haushalt leben.

Falls ein Elternteil einen vorgeschriebenen Unterhalt für die Kinder bezahlt oder beide Eltern sich die Kinderbetreuung aufteilen, kann der eine Elternteil eine Hälfte vom Kinderbonus von seinen Unterhaltszahlungen abziehen. Dies bedeutet, dass in solchen Fällen einmal 50 Euro und einmal 100 Euro von der Unterhaltszahlung abgezogen werden können. Natürlich steht es den Eltern frei, dieses Geld dennoch für ihre Kinder auszugeben.

 

Muss ich den Kinderbonus versteuern?

Der Kinderbonus ist nicht steuerpflichtig. Er wird juristisch als Teil des steuerbezogenen Familienausgleichs betrachtet. Wenn Du zu den Besserverdienenden gehörst, kann es sein, dass der sogenannte Kinderfreibetrag Dir generell mehr Ersparnis ermöglicht als der Bezug von Kindergeld. Falls Du den Eindruck hast, dass der entsprechende Fall Dich betreffen könnte, solltest Du genauer nachrechnen und prüfen, ob der Freibetrag oder das Kindergeld Dir eine bessere Unterstützung bietet.

Die entsprechenden Regelungen greifen, wenn ein Ehepaar zusammen mehr als 85 900 Euro im Jahr verdient. Dann kann dieses Freibeträge im Wert von 7 800 Euro geltend machen. Ab dieser Summer überschreiten die Freibeträge dann die Summe, welche durch das Kindergeld zustande kommen kann. Eine ähnliche steuerliche Freistellung wie beim Kinderbonus gibt es bei dieser Regelung allerdings nicht. Man könnte daher sagen, dass die Regelungen für den Kinderbonus 2020 reiche Familien nicht im gleichen Maße unterstützen.

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Muss man den „Corona“ Kinderbonus beantragen?

Der Kinderbonus 2020 muss nicht extra beantragt werden. Die beiden Raten werden mit der Zahlung des Kindergeldes von Amts wegen an die Eltern überwiesen. Das bedeutet, dass der Kinderbonus 2020 automatisch überwiesen wird. Falls ein Neugeborenes auf dem Weg ist, für das bislang noch kein Kindergeld ausgezahlt wurde, solltest Du einen Antrag auf Kindergeld stellen. Dann kannst Du den Kinderbonus 2020 ebenfalls geltend machen und den Kinderbonus 2020 selbst dann beziehen, wenn das Kind erst im Dezember diesen Jahres auf die Welt kommt.

 

Wer hat Anspruch auf Kinderbonus 2020 ?

Insgesamt haben in der Bundesrepublik Deutschland gut 18 Millionen Kinder Anspruch auf den Kinderbonus 2020. Mit dieser Zahl rechnet jedenfalls das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Da beim Kinderbonus 2020 keine anderen Regelungen als beim Kindergeld gelten und die Finanzhilfe unbürokratisch überwiesen wird, wird das Geld bei allen Familien rechtzeitig ankommen.

 

Wird der Kinderbonus 2020 auf Hartz 4 angerechnet?

Wenn Du soziale Transferleistungen über Hartz IV erhältst, werden diese nicht um den Kinderbonus 2020 gekürzt. Das Konjunkturpaket zielt darauf ab, die Menschen in der Krise zu unterstützen und auf volkswirtschaftlicher Ebene den Konsum anzukurbeln. Aus diesem Grund wird der Kinderbonus nicht auf den Hartz IV-Satz angerechnet. Der Bundestag hat gesetzliche Regelungen getroffen, die dies sicherstellen. Die Verwaltung in den Bundesländern wird sich um die Umsetzung der getroffenen Regelungen kümmern und das Geld an alle überweisen, die Kindergeld beziehen.

 

Wer bekommt den Kinderbonus 300 EUR?

Den Kinderbonus wird an die gleichen Gruppen wie das Kindergeld ausbezahlt. Das bedeutet, dass keine Kinder von dieser Regelung ausgenommen sind. Entsprechend werden auch Kinder unterstützt, die beispielsweise ohne Eltern in einem Heim leben. Auch an kindergeldberechtigte Personen ohne festen Aufenthaltsstatus wird der Kinderbonus 2020 ausbezahlt.

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Falls Du ein Kind in Pflege hast und Ihr dafür Kindergeld erhaltet, bekommt ihr den Kinderbonus ebenfalls. Beachtet dabei, dass das Geld in zwei Raten überwiesen wird. Die 300 Euro Kinderbonus werden also nicht direkt im September auf dem Konto landen. Es werden im September zunächst 150 Euro überwiesen und im Oktober noch einmal die gleiche Summe.

Wer weitere Informationen möchte, findet diese auf der Seite des Bundes: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus

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