Elterngeld und Elterngeld Plus

Elterngeld und Elterngeld Plus

Elterngeld und Elterngeld Plus

Elterngeld und Elterngeld Plus – So holst Du das Beste für Dich und Deine Familie raus. In den folgenden Zeilen erhältst Du alle wichtigen Informationen zu der staatlichen Familienleistung.

Als Mutter oder Vater bekommst Du nach der Geburt Deines Kindes Elterngeld als staatliche Familienleistung. Aber wie hoch ist das Elterngeld überhaupt, wie kann man Elterngeld beantragen und welche Unterschiede gibt es zu dem sogenannten Elterngeld Plus? Wie kann man das Elterngeld berechnen und handelt es sich beim Elterngeld und beim Erziehungsgeld um die gleiche staatliche Leistung? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir kurz und bündig in dem folgenden Text.

1. Was ist Elterngeld und wer kann Elterngeld beantragen?

Der Staat zahlt Dir in den ersten Monaten nach der Geburt Deines Kindes Elterngeld. Das soll Dir dabei helfen, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Als Vater oder Mutter hast Du immer dann Anspruch auf diese staatliche Leistung, wenn Du Dein Kind selbst betreust und gemeinsam mit Deinem Nachwuchs in einem Haushalt lebst. Auch wenn Du ein Kind adoptiert hast, besteht ein Anspruch.

Es ist für das Elterngeld vollkommen unwichtig, ob Du vor der Geburt selbstständig gearbeitet hast, mitten im Studium bist oder als Angestellte/r tätig warst. Die einzige Voraussetzung ist, dass Du nach der Geburt maximal 30 Wochenstunden arbeitest.

Keinen Anspruch auf Elterngeld hast Du hingegen, wenn Du Dein Kind betreust, während Du bezahlten Urlaub genommen hast, ohne die Elternzeit richtig in Anspruch genommen zu haben. (laut BSG-Urteil von 2015, Az. B 10 EG 3/14 R).

Verdienen Du und Dein Partner mehr als 500.000 Euro zusammen oder hast Du als Alleinerziehende/r ein höheres Einkommen als 250.000 Euro im Jahr, musst Du kein Elterngeld beantragen, weil Dir in diesem Falle keine Geldleistung zusteht.

2. Wie hoch ist das Elterngeld und wie kann man die Höhe vom Elterngeld berechnen?

Das Elterngeld richtet sich nach Deinem Nettoeinkommen vor der Geburt Deines Kindes. Der Anteil am Nettoeinkommen liegt im Bereich zwischen 65% und 100% , wobei Eltern allerdings mindestens 300 Euro (Untergrenze) erhalten. Die Obergrenze liegt hingegen bei maximal 1800 Euro monatlich. Warst Du vor der Geburt nicht berufstätig, erhältst Du den Mindestbetrag von 300 Euro. Dabei spielt es erstmal keine Rolle, wie viel Dein Partner verdient.

Damit Du das Elterngeld berechnen kannst, nimmst Du als Grundlage Dein Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt und ziehst davon Sozialabgaben und Steuern ab. Werbungskosten kannst Du beim Elterngeld berechnen über den Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) ansetzen. Im Ergebnis erhältst Du Dein Nettoeinkommen, was die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld darstellt.

Bei weniger als 1.200 Euro netto beträgt der Elterngeld-Anteil 67%. Verdienst Du mehr, bekommst Du schrittweise weniger, mindestens jedoch 65%. Erzielst Du ein Nettoeinkommen von 2.770 Euro, ist die Bemessungsgrenze erreicht und Dir wird der Höchstbetrag von 1800 Euro ausgezahlt. Lag Dein Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro, erhältst Du 67% Elterngeld. Zur genaueren Berechnung inklusive möglicher Zuschläge kannst Du einen aktuellen Elterngeldrechner im Internet nutzen.

3. Wie viele Monate erhält man Elterngeld?

Wie lange Dir Elterngeld gezahlt wird, hängt davon ab, ob Du Elterngeld Plus oder Elterngeld beantragen möchtest. Das Basiselterngeld bekommst Du für die Dauer von 12 Monaten. Beantragst Du gemeinsam mit Deinem Partner das Elterngeld und hat einer von Euch beiden nun weniger Einkommen als vor der Geburt, kannst Du sogar 14 Monate lang Elterngeld erhalten (Partnermonate). Elterngeld Plus kannst Du hingegen doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. So kannst Du diese Leistung insgesamt 24 Monate lang beziehen.

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4. Was für Geld gibt es nach dem Elterngeld?

Nach dem Elterngeld kannst Du weitere bundesweite Familienleistungen beantragen. Dazu gehört natürlich in allererster Linie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sowie der Kinderzuschlag. Zudem stellen die einzelnen Bundesländer ebenfalls staatliche Familienleistungen zur Verfügung, die zu einer finanziellen Entlastung von Familien beitragen. Dazu gehört beispielsweise das Baukindergeld oder das Krippengeld im Bundesland Bayern.

5. Welche Varianten des Elterngeldes gibt es und wie hoch ist es?

Wie bereits bei der dritten Frage erwähnt, gibt es sowohl das Basiselterngeld, was für einen Zeitraum von insgesamt 12 Monaten gewährt wird, sowie das sogenannte Elterngeld Plus, bei dem ein Bezug für die Dauer von insgesamt zwei Jahren möglich ist. Das Basiskindergeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro. Elterngeld Plus wird hingegen aufgeteilt, sodass Du monatlich für die Dauer von 24 Monaten zwischen 150 und 900 Euro gezahlt bekommst.

6. Wie viel Geld bekommt man, wenn man 2 Jahre Elternzeit nimmt?

Um für die Dauer von 2 Jahren die staatliche Leistung zu beziehen, musst Du nicht Elterngeld beantragen, sondern Elterngeld Plus. Auch hier entscheidet Dein Einkommen vor der Geburt über die tatsächliche Höhe der Geldleistung. Die Untergrenze liegt hier bei 150 Euro monatlich. Maximal sind 900 Euro möglich.

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7. Kann man Elterngeld ab dem 3. Lebensmonat beantragen?

Elterngeld wird ab dem Tag der Geburt Deines Kindes gezahlt. Du kannst die staatliche Leistung rückwirkend ab dem 3. Lebensmonat Deines Kindes in Anspruch nehmen. Wichtig: Das Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend ausgezahlt. Deshalb sollten die Eltern es nicht erst AB sondern INNERHALB der ersten drei Lebensmonate beantragen.

8. Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Erziehungsgeld?

Erziehungsgeld wurde bis einschließlich 2006 gezahlt. Zum 01.01.2007 wurde jedoch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eingeführt. Im Rahmen des neuen Gesetzes wurde das Erziehungsgeld ebenso wie der Erziehungsurlaub von dem Elterngeld und der Elternzeit abgelöst.

Elterngeld und Elterngeld Plus: Antrag nicht vergessen!

Um zu ermitteln, wie viel Elterngeld Dir zusteht, solltest Du es nicht versäumen, rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Das für Dich zuständige Familienamt wird zeitnah die tatsächliche Höhe vom Elterngeld berechnen und Dir anschließend umgehend mitteilen, welche Zahlungen in Zukunft bei Dir eingehen werden.

Wir hoffen, Dir hier die wichtigsten Fragen zum Elterngeld beantwortet zu haben. (Stand Januar 2021)

Image by Holger Grybsch from Pixabay
Über Catrin 1045 Artikel
Catrin ist eine erfahrene Autorin und passionierte Expertin für Elternschaft und Familienleben. Als Mutter selbst kennt sie die Herausforderungen und Freuden des Elternseins aus erster Hand und bringt ihre persönlichen Erfahrungen in ihre Arbeit ein. Ihre einfühlsame Art, ihr fundiertes Fachwissen und ihr breites Spektrum an Themen machen sie zu einer idealen Autorin für eltern-heute.de. Catrins Artikel zeichnen sich durch Empathie, Verständnis und praktische Ratschläge aus, die Eltern auf ihrem Weg unterstützen und inspirieren. Mit ihr an Bord können wir sicher sein, dass unsere Leser stets hochwertige und relevante Inhalte erhalten, die sie in ihrem Familienleben bereichern.