Familienurlaub 2023 Welche Rechte habe ich, wenn der Flieger nicht abhebt?

Familienurlaub 2023 Welche Rechte habe ich, wenn der Flieger nicht abhebt?

Familienurlaub 2023 Welche Rechte habe ich, wenn der Flieger nicht abhebt?

Du hast einen Flug gebucht und dieser wurde einfach gestrichen? Dann ist es jetzt wichtig zu wissen welche Rechte und Möglichkeiten du hast in Bezug auf einen Ersatzflug oder eine Entschädigung!

Ein Streik, ein technisches Problem oder viele andere denkbare Konstellationen können dazu führen, dass du deinen Flug nicht wie geplant antreten kannst. Das kann eine verspätete Ankunft am Zielflughafen nach sich ziehen oder im schlimmsten Fall den kompletten Ausfall der geplanten Flugreise. Auch das Verpassen eines Anschlussfluges ist ein nicht zu unterschätzendes Ärgernis. Dieser Ratgeber soll dir dabei helfen einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten als Betroffener zu erhalten.

Fluggastrechte bei Verspätungen und Flugausfällen sind in der europäischen Fluggastrechteverordnung geregelt. Im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung eines Fluges haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung, eine Unterbringung, Verpflegung und eine Erstattung des Ticketpreises. Dabei kann die Höhe der Entschädigung je nach Flugstrecke und Verspätungsdauer variieren.

Was kann ich tun, wenn mein Flug annulliert wird?

Bei einer Annullierung kannst du dir den Ticketpreis erstatten lassen oder dich alternativ, zum Beispiel mit einem späteren Flug, befördern lassen. Erfährst du von der Annullierung weniger als zwei Wochen vor dem Abflug, steht dir eine Entschädigung von bis zu 600EUR zu. Die Höhe der Entschädigung hängt von einigen Faktoren, wie z. B. der Flugentfernung, ab. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie schlechtes Wetter, würde eine Entschädigung wegfallen.

Was für Änderungen im Zeitplan muss ich akzeptieren?

Die Rechtsprechung betont immer wieder, dass erhebliche Flugzeitänderungen einen Reisemangel darstellen. Grundsätzlich kann man sagen, dass bis zu 4 Stunden Flugverschiebung hinzunehmen sind. Bei größeren Veränderungen ist eine Reduzierung des Reisepreises denkbar oder gar der kostenfreie Rücktritt. In jedem Fall solltest du gegenüber deinem Reiseveranstalter einen Mangel unverzüglich anzeigen.

Wie ist die Rechtslage, wenn ich einen Hinflug nicht wahrnehme, aber zurückfliegen möchte?

Durch cleveres buchen ist es in einigen Konstellationen möglich, dass ein gebuchter Hin- und Rückflug günstiger ist, als ein einzelner Rückflug. Die Fluggesellschaften haben in der Vergangenheit das Ganze durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterbunden. Der BGH hat dazu 2010 eine Entscheidung getroffen, dass ein Fluggast den Rückflug auch dann antreten darf, wenn er den gebuchten Hinflug nicht wahrgenommen hat.

Allerdings erlaubten die Richter den Fluggesellschaften in solchen Fällen eine Umgehung des eigenen Tarifsystems durch erhöhte Gebühren zu bekämpfen. Trotzdem wäre es durchaus möglich und erlaubt einen Hin-und Rückflug zu buchen, den Zielort mit dem Zug zu erreichen und nur den Rückflug wahrzunehmen.

Flugverspätung bei einer Pauschaltreise, was nun?

Kommt es bei einer pauschal gebuchten Reise zu einer Flugverspätung oder einem Ausfall, kann dadurch schnell die gesamte Reise ins Wasser fallen. Bei dem Flug zu einer Kreuzfahrt würde das Schiff natürlich nicht auf zu spät kommende Gäste warten können.

In einem solchen Fall hast du als Reisender verschiedene Ansprüche gegenüber deinem Reiseveranstalter. Das kann von einer Minderung des Preises bis hin zum kompletten Rücktritt von der Pauschalreise führen.

Gibt es eine Schlichtungsstelle im Streitfall?

Sollte es unerwarteterweise zu Streitereien kommen und die Airline sich stur stellen, kannst du dir Hilfe bei einem Schlichter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr suchen. Bei fehlender Zuständigkeit leitet diese deine Beschwerde direkt an die Schlichtungsstelle im Bundesjustizamt weiter. Sollte auch das alles keinen Erfolg versprechen, bleibt natürlich die Heranziehung eines Anwalts, um deine eigenen Ansprüche durchzusetzen, immer als letzte Möglichkeit.

Im Internet gibt es darüber hinaus mittlerweile auch Anbieter, die sich auf die Unterstützung beim Thema Fluggastrechte spezialisiert haben. AirHelp bietet beispielweise Hilfe bei der Vorgehensweise an und verlangt am Ende dafür eine Provision der Entschädigung.

Im ersten Moment wirkt das Thema Flugausfall und Entschädigung wie der Kampf David gegen Goliath aus Sicht des Fluggastes. Durch die Fluggastverordnung und etwaige Beratungs- und Schlichtungsstellen ist das Thema aber doch ganz gut zu händeln. Im ersten Schritt gilt es immer den eigenen Anspruch zu klären und daraufhin dann mit der Fluggesellschaft eine, für beide Seiten, einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte das nicht funktionieren bleibt immer noch der Gang zu einer Schlichtungsstelle oder einem Anwalt.

Image by Holger Grybsch from Pixabay
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Catrin ist eine erfahrene Autorin und passionierte Expertin für Elternschaft und Familienleben. Als Mutter selbst kennt sie die Herausforderungen und Freuden des Elternseins aus erster Hand und bringt ihre persönlichen Erfahrungen in ihre Arbeit ein. Ihre einfühlsame Art, ihr fundiertes Fachwissen und ihr breites Spektrum an Themen machen sie zu einer idealen Autorin für eltern-heute.de. Catrins Artikel zeichnen sich durch Empathie, Verständnis und praktische Ratschläge aus, die Eltern auf ihrem Weg unterstützen und inspirieren. Mit ihr an Bord können wir sicher sein, dass unsere Leser stets hochwertige und relevante Inhalte erhalten, die sie in ihrem Familienleben bereichern.