Wenn Kinder oder Jugendliche Interesse am Schießsport zeigen, stehen viele Eltern zunächst vor einer Mischung aus Neugier, Skepsis und Unsicherheit. Während sportliches Schießen in vielen Kulturen und Regionen eine lange Tradition besitzt, ist der Gedanke, dass Minderjährige mit einem Gewehr hantieren, für viele mit kritischen Assoziationen verbunden. Dennoch ist der Schießsport in Deutschland hochreglementiert und wird in gut strukturierten Vereinen mit strengen Sicherheitsvorgaben betrieben. Umso wichtiger ist es für Eltern, sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen, die den Zugang von Kindern und Jugendlichen zum Sportschießen regeln.
Dieser Artikel beleuchtet detailliert, ab welchem Alter Kinder Sportschützen werden dürfen, welche Ausnahmen es gibt, welche Formen des Schießens erlaubt sind und wie die Gesetzgebung kindgerechte Wege in den Schießsport eröffnet – unter Einhaltung strengster Auflagen.
Der rechtliche Rahmen: Das deutsche Waffenrecht
Das Sportschießen von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland durch das Waffengesetz (WaffG) sowie die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) klar geregelt. Ziel dieser Bestimmungen ist es, einen gesetzlich strukturierten und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zu gewährleisten und dabei gleichzeitig die öffentliche Sicherheit zu wahren. Im sportlichen Bereich spielen insbesondere Schusswaffen mit geringer Geschossenergie – wie etwa Luftdruckwaffen mit maximal 7,5 Joule Mündungsenergie – sowie völlig ungefährliche Lichtschießanlageneine zentrale Rolle. Welche Form des Schießens zulässig ist, hängt stets vom Alter des Kindes und vom verwendeten Gerätetyp ab.
Ein häufig unterschätzter, aber entscheidender Aspekt ist die vorschriftsgemäße Aufbewahrung von Luftdruckwaffen, auch im privaten Bereich. Auch wenn Luftgewehre und Luftpistolen unter bestimmten Voraussetzungen frei ab 18 Jahren erworben werden dürfen und nicht als „scharfe Schusswaffen“ gelten, unterliegen sie dennoch den Vorgaben des § 36 WaffG hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung. So müssen auch Luftdruckwaffen, die mit dem F-Zeichen (für „freie Waffe“) gekennzeichnet sind, unzugänglich für Kinder und Jugendliche verwahrt werden. In der Praxis bedeutet das: Luftdruckwaffen dürfen nicht offen herumliegen oder in unverschlossenen Schränken gelagert werden. Empfohlen wird die Aufbewahrung in einem abschließbaren Behältnis – idealerweise ein kleiner Waffenschrank oder Sicherheitsschrank, der vor unbefugtem Zugriff schützt. Eine getrennte Aufbewahrung von Munition (z. B. Diabolos oder CO₂-Kapseln) ist ebenfalls dringend angeraten. Sobald die Luftdruckwaffe außerhalb eines gesicherten Vereinsheims in Privathaushalten aufbewahrt wird, liegt die volle Verantwortung bei der aufbewahrenden Person, in der Regel also bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Ein Verstoß gegen diese Aufbewahrungspflichten kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – auch wenn es sich lediglich um eine vermeintlich „freie Waffe“ handelt.
Altersgrenzen im Überblick
In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht der gesetzlichen Altersgrenzen und zugelassenen Schießformen:
Alter des Kindes | Erlaubte Schießsportart | Waffe / Ausrüstung | Gesetzliche Grundlage | Besondere Voraussetzungen |
Unter 7 Jahre | Nicht erlaubt | – | WaffG § 27 Abs. 3 | Keine Ausnahme zulässig |
7 bis 12 Jahre | Lichtschießen (Lichtpunktgewehr, Lasergewehr) | Elektronische Geräte, keine Munition | Nicht waffenrechtlich geregelt, da keine Waffe | Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich |
12 bis 14 Jahre | Luftgewehr / Luftpistole (max. 7,5 Joule) | Druckluftwaffen mit F-Zeichen | WaffG § 27 Abs. 3 Satz 2 | Ausnahmegenehmigung der Behörde notwendig |
14 bis 16 Jahre | Luftdruckwaffen ohne Ausnahme möglich | Luftgewehr/Luftpistole | WaffG § 27 Abs. 3 Satz 1 | Nur unter Aufsicht und mit Einwilligung der Eltern |
16 bis 18 Jahre | Kleinkaliber (z. B. .22 lfb) | Feuerwaffen mit Munition | WaffG § 27 Abs. 3 Satz 1 | Aufsicht + schriftliche Einverständniserklärung |
Lichtpunktgewehr: Der kindgerechte Einstieg
Was ist Lichtschießen?
Beim sogenannten Lichtschießen (auch: Laserschießen oder Lichtpunkt-Schießen) handelt es sich um ein elektronisches Training, das vollkommen ohne Munition auskommt. Es wird mit speziellen Gewehren oder Pistolen geschossen, die statt Geschossen einen Lichtimpuls auf eine digitale Zielscheibe senden. Die Treffer werden auf einem Monitor angezeigt – ähnlich wie beim Trockentraining, nur wesentlich anschaulicher.
Gesetzliche Einordnung
Da Lichtschießgeräte nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes gelten, unterliegt diese Form des Sports nicht den Altersbeschränkungen des WaffG. Das bedeutet: Kinder können bereits ab etwa 6–7 Jahren mit dem Lichtpunktgewehr üben, sofern sie die körperliche und geistige Reife besitzen. Die Verantwortung liegt hier bei den Eltern und dem ausbildenden Verein.
Vorteile des Lichtschießens
- Keine Verletzungsgefahr
- Niedrige Einstiegshürde
- Frühes Training von Konzentration und Körperhaltung
- Pädagogisch kontrollierbar durch Trainer und Eltern
- Ideal für Schützenvereine mit Nachwuchsarbeit
Luftdruckwaffen: Der Einstieg mit 12 Jahren
Luftgewehr und Luftpistole
Luftdruckwaffen mit einer Geschossenergie von maximal 7,5 Joule sind in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich – dürfen aber unter bestimmten Voraussetzungen auch von Minderjährigen ab 12 Jahren im Sport verwendet werden.
Ausnahme für 12- bis 14-Jährige
Für Kinder unter 14 Jahren bedarf es einer behördlichen Ausnahmegenehmigung. Diese kann gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 WaffG erteilt werden, wenn:
- das Kind mindestens 12 Jahre alt ist,
- die Eltern schriftlich zustimmen und
- ein verantwortlicher Trainer bestätigt, dass das Kind körperlich und geistig geeignet
Voraussetzungen der Erlaubnis
Die zuständige untere Waffenbehörde prüft dabei individuell:
- Eignung des Vereins
- Ausbildungsstand der Trainer
- Persönliche Eignung des Kindes
Diese Ausnahme ist keine Formsache, sondern wird sehr restriktiv gehandhabt. Viele Vereine beraten Eltern bei der Beantragung und stellen entsprechende Formulare zur Verfügung.
Schießtraining mit Jugendlichen (ab 14 Jahren)
Ab dem 14. Lebensjahr ist das Training mit Luftdruckwaffen ohne behördliche Ausnahme möglich – sofern:
- das Training in einem zugelassenen Verein stattfindet,
- die elterliche Einwilligung vorliegt und
- eine geeignete aufsichtspflichtige Person das Training begleitet.
Das Schießen mit Kleinkaliberwaffen (z. B. .22 lfb) ist ab dem 16. Lebensjahr erlaubt – allerdings weiterhin unter strenger Aufsicht und nur im Rahmen des Sports.
Rolle der Aufsicht und der Vereine
Aufsichtspflicht im Schießsport
Die Aufsicht beim Schießtraining ist gesetzlich klar geregelt. Nur sachkundige, zuverlässige Personen dürfen Minderjährige beaufsichtigen. Diese Personen müssen durch den Verein benannt und regelmäßig geschult werden. Sie tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften.
Verantwortung der Eltern
Eltern müssen nicht nur ihr schriftliches Einverständnis geben, sondern sollten sich aktiv mit dem Verein und dem Trainingskonzept auseinandersetzen. Ein guter Verein informiert offen über:
- Trainingsinhalte
- Sicherheitskonzepte
- Verantwortliche Trainer
- Möglichkeiten zur aktiven Elternbeteiligung
Welche Vereine sind geeignet?
Nicht jeder Schützenverein ist auf die Arbeit mit Kindern vorbereitet. Gute Jugendabteilungen zeichnen sich aus durch:
- Speziell geschulte Jugendtrainer
- Kindgerechtes Equipment (z. B. kurze Schäfte, leichte Gewehre)
- Klare pädagogische Konzepte
- Kooperation mit Schulen oder Sportbünden
- Transparente Kommunikation mit Eltern
Fazit: Ein sicherer Einstieg ist möglich – unter klaren Bedingungen
Der Schießsport gehört in Deutschland zu den am strengsten regulierten Sportarten – insbesondere, wenn es um die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen geht. Ein Einstieg ist durchaus möglich, allerdings nur unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen, die konsequent umgesetzt werden müssen.
Der moderne Schießsport bietet mit Lichtpunkttechnik einen idealen und gefahrlosen Einstieg für Kinder ab etwa sieben Jahren. Ab dem 12. Lebensjahr kann – unter Einhaltung strenger Auflagen – mit echten Luftdruckwaffen trainiert werden. Die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei den Vereinen, sondern auch bei den Eltern, die das Umfeld sorgfältig auswählen und die Entwicklung ihres Kindes aktiv begleiten sollten.
Werden diese Rahmenbedingungen beachtet, kann der Schießsport ein wertvoller Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, Konzentrationsfähigkeit und Verantwortungsübernahme eines Kindes sein – fernab jeder Form von Gewalt oder Aggression.