Studienplatzklage: So bekommt dein Kind doch noch seinen Studienplatz

Studienplatzklage: So bekommt dein Kind doch noch seinen Studienplatz

Studienplatzklage: So bekommt dein Kind doch noch seinen Studienplatz

Die Kinder werden älter, die Sorgen aber deswegen noch lange nicht kleiner. Im deutschen Grundgesetz ist verankert, dass jeder Bürger das Recht auf seine freie Berufswahl hat. Problematisch kann es werden, wenn der Studienplatz trotz Einhaltung aller Fristen nicht zugestanden wird. Eine Absage der Hochschule ist ein Schlag ins Gesicht und kann die Motivation bei deinem Kind erheblich schwächen. Kein Wunder, dass du den Wunsch hast zu helfen, auch wenn der Nachwuchs schon ausgewachsen ist und seinen Alltag eigentlich alleine regeln kann. Hoffnung bietet die Studienplatzklage, denn sie ist die schnellste Möglichkeit, wie der Spross doch noch seinen Platz im Hörsaal findet.

Letzter Ausweg Rechtsweg – wenn die Studienplatzklage hilfreich erscheint

Mit dem Begriff Klage verbinden die meisten Menschen nur unangenehme Gedanken. Wenn es darum geht, einen Studienplatz im gewünschten Fach zu bekommen, ist die Studienplatzklage aber manchmal die letzte Hoffnung. Vor allem in den begehrten Studiengängen ist die Platzwahl oft sehr begrenzt. Der Numerus clausus liegt in Fächern wie Psychologie, Medizin oder WIWI irgendwo zwischen 1,0 und 1,2. Wird er nicht erfüllt, dauert es manchmal viele Wartesemester, bis dann endlich über die Nachrückerliste ein Platz freigeworden ist.

Wenn dein Kind genau das nicht möchte, kann die Studienplatzklage Abhilfe schaffen. Dabei müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es dürfen keine Fristen versäumt worden sein.
  • Es darf keinen angebotenen Studienplatz geben.
  • Die Allgemeine Hochschulreife liegt vor.
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Wann gibt es gute Chancen für eine erfolgreiche Studienplatzklage?

Eine Studienplatzklage kann immer dann erfolgreich sein, wenn die Allgemeine Hochschulreife vorliegt, der Studienplatz aber mangels Kapazität der Universität abgelehnt wurde. Grundsätzlich müsstest du nun davon ausgehen, dass für dein Kind einfach kein Platz an der Uni ist. Tatsächlich geben viele Universitäten ihre Plätze aber in deutlich geringerer Anzahl an als tatsächlich verfügbar.

Insgesamt gibt es in Deutschland über 19.000 verschiedene Studiengänge, dennoch sind es immer wieder ganz bestimmte Fachrichtungen, auf die der Run in jedem Jahr groß ist. Wenn die Uni nun weniger Plätze bekannt gibt als tatsächlich vorhanden sind, hat eine Studienplatzklage meist gute Chancen auf Erfolg.

Wenn du und dein Kind einen Anwalt beauftragt, fordert dieser eine Übersicht der genauen Platzauslastung der jeweiligen Universität an. Ergibt sich durch diese Recherchen, dass eigentlich noch genug Kapazitäten für weitere Studierende vorhanden sind, kann der Studienplatz eingeklagt werden. Infolgedessen kann dein Kind noch im laufenden Semester an der Universität studieren.

Keine Studienplatzklage bei Zuweisung eines Studienplatzes

Das Medizinstudium gehört zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland. Entsprechend knapp sind häufig die freien Studienplätze bemessen. Hinzu kommt der Numerus clausus, der bei einer Studienplatzklage allerdings keine Rolle mehr spielt. Wurde bereits ein Studienplatz zugewiesen und befindet er sich nicht am Wunschort deines Kindes, ist eine Klage aussichtslos. Nun bleibt euch lediglich die Möglichkeit, einen Tauschpartner für den eigenen Platz zu finden.

Diese Regelung ist fair, denn die Bereitstellung eines Studienplatzes soll nicht zwingend ortsgebunden ablaufen. Eine Klage hätte keinen Erfolg, denn juristisch hatte dein Kind ja bereits einen Studienplatz, der mangels Wunschort von ihm abgelehnt wurde.

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Für welches Fach ist eine Studienplatzklage erfolgsversprechend?

Gerade noch hast du dir Gedanken darüber gemacht, wie du das erste eigene Kinderzimmer deines Nachwuchses einrichtest und plötzlich siehst du dich mit der Frage konfrontiert, welches Studium für dein Kind geeignet ist. Die große Anzahl an verfügbaren Studienfächern machen es nicht einfacher und dank freier Berufswahl kann dein Kind nach Gusto entscheiden.

Wichtig zu wissen: Trotz der Wahlmöglichkeiten kann nicht jeder Studienplatz eingeklagt werden. Ausnahmen sind etwa das Kunst- und Musikstudium. Um hier angenommen zu werden, reicht es nicht aus, eine Hochschulzulassung vorzuweisen: Es kommt auf die persönliche Eignung an. Klagen in diesem Bereich sind in der Regel also nicht erfolgsversprechend.

Gut stehen die Chancen hingegen in Fächern, bei denen es wenige Mitkläger gibt. Hier wären Lehramtsstudiengänge, das Studium der Rechtswissenschaften oder sozialen Arbeit zu nennen. Etwas schwieriger wird es beim Studium der Tiermedizin, Humanmedizin und Zahnmedizin. Gibt es mehr Kläger als freie Plätze, wird üblicherweise per Losverfahren entschieden.

Bei Fragen zur Studienplatzklage einen Anwalt in Anspruch nehmen

Wenn du dir unsicher bist, ob für dein Kind eine Studienplatzklage erfolgsversprechend sein könnte, kontaktiere einen Anwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt. So kannst du sichergehen, dass ihr alle Schritte geht, die für den Sprung ans Universitätsleben erforderlich sind.

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