
Muttizettel – wenn das Kind länger raus will
Besuche öffentlicher Veranstaltungen gehören für einen Teenie zur Freizeitgestaltung. Eingegrenzte Ausgehzeiten schränken die Freude für viele Feiernde jedoch ein, denn ohne Erlaubnis dürfen sich die jungen Menschen nur bis spätestens 24.00 Uhr außer Haus auf gewissen öffentlichen Veranstaltungen aufhalten. Die Details regelt das Jugendschutzgesetz. Wenn Du Deinem Nachwuchs mehr Zeit zum Feiern im Club gewähren möchtest, schreibst Du ihm einen Partyzettel.
Wie lange darf man mit Muttizettel raus?
Beachte die Vorgaben des jeweiligen Clubs oder Vereins, denn jeder Veranstalter darf eigene Bestimmungen aufstellen. Ein allgemein gültiges Formular sieht die Bundesregierung nicht vor, um Urkundenfälschung durch Jugendliche zu verhindern.
Zusammen mit einer über 18 Jahre alten Aufsichtsperson zeigt der Teenie den Ausweis und den ausgefüllten Partyzettel beim Security am Eingang der Disco vor. Einige Veranstalter akzeptieren verschiedene Formulare, sofern sie die geforderten Kriterien erfüllen. Die Unterschrift eines Elternteils und der Aufsichtsperson müssen ersichtlich sein. Vom Jugendlichen müssen Name und Geburtsdatum verzeichnet sein. Darüber hinaus gilt die Muttizettel Vorlage nur mit Ausweiskopie.
Die Personendaten allein genügen nicht, damit ein Jugendlicher länger auf Veranstaltungen ausgehen darf. Beschrifte den Aufsichtszettel außerdem mit Datum und mit dem Namen der Veranstaltung und mit der Uhrzeitbegrenzung.
Du solltest als Aufsichtsperson für den Abend einen vertrauten Menschen auswählen, der pflichtbewusst handelt. Das Securitypersonal muss prüfen, dass der Teenie seine Aufsichtsperson nicht spontan vor dem Club sucht. Veranstalter müssen zudem die Angaben des Formulars im Zweifelsfall überprüfen und die Eltern des Jugendlichen anrufen.
Einige Veranstalter sparen sich den Aufwand, zum Beispiel beim Spring Break in Issing. Hier verzichtet der Betreiber darauf, Jugendliche länger als 24.00 Uhr feiern zu lassen.
Wann braucht man einen Muttizettel?
Viele Events erreichen den Höhepunkt der Feierlichkeit erst nach 24.00 Uhr – genau dann, wenn ein Jugendlicher im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ohne Partyzettel den Heimweg antreten muss. Wenn ein Teenie länger ausgehen möchte, muss er Deine Erziehungsbeauftragung mit sich führen. Erst dann ist der Aufenthalt auf der Party ohne Zeitbeschränkung erlaubt.
Nur, wenn ein Jugendlicher die Erlaubnis vorzeigen kann, darf er die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgehzeiten ohne seine Eltern überschreiten. Teenager im Alter von 16 Jahren brauchen zusätzlich eine von Ihnen ausgesuchte Aufsichtsperson.
Die erlaubten Zeiten zum Ausgehen sind für unterschiedliche Altersgruppen gestaffelt und geregelt:
Bis 15 Jahre: In Begleitung eines beauftragten Erwachsenen oder des Erziehungsberechtigten und mit Aufsichtszettel ist die Teilnahme unbegrenzt erlaubt.
Ab 16 Jahren: Ohne Muttizettel darf der Teenie bis 24.00 Uhr auf der Veranstaltung bleiben. Mit Aufsichtszettel ist der Aufenthalt ohne Zeitbeschränkung erlaubt. Außerdem ist ein Erziehungsbeauftragter und die Muttizettel Vorlage mit Ausweiskopie notwendig.
Ab 18 Jahren: Für Volljährige ist die Teilnahme ohne Erziehungsbeauftragten und ohne Aufsichtszettel erlaubt.
Wer darf den Muttizettel unterschreiben?
Wie füllt man den Muttizettel aus?
Um den Partyzettel auszufüllen und, damit Dein Teenie länger ausgehen kann, musst Du eine Aufsichtsperson suchen. Die von Dir beauftragte Person muss Volljährig und die ganze Veranstaltung über der Ansprechpartner für Deinen Nachwuchs sein. Wähle eine verantwortungsbewusste Aufsichtsperson, die die Aufgabe zuverlässig bewältigt.
Der Muttizettel gliedert sich in drei Abschnitte, in denen Du entsprechende Angaben notierst:
1. Teil für Eltern:
Schreibe Deinen Namen, Adresse und Ihre Telefonnummer auf, damit der Betreiber Dich im Notfall erreicht.
2. Teil für Minderjährige:
Gib den Namen und das Alter sowie das Geburtsdatum Deines Kindes an. Ergänze das Formular mit dem Namen der Veranstaltung und mit dem Datum der Feierlichkeit. Vergiss nicht die erlaubte Ausgehzeit aufzuschreiben. Übergib Deinem Teenie die Muttizettel Vorlage nur mit Ausweiskopie zur Veranstaltung mit.
3. Teil für die Aufsichtsperson:
Erkläre, wen Du als Aufsichtsperson beauftragst, seinen Namen, Adresse und Telefonnummer.
Zum Schluss unterschreibst Du und Deine beauftragte Person das Formular. Du kannst Dir online die Vorlage für einen Aufsichtszettel herunterladen. Das Formular enthält alle relevanten Angaben, mit denen die Erlaubnis gilt.
Wie lange darf man mit 17 im Club bleiben?
Kinobesuche beschränken sich auf 22.00 Uhr, wenn Dein Kind jünger als 16 Jahre alt ist. Mit 16 und 17 Jahren darf ein Jugendlicher bis 24.00 Uhr unterwegs sein. Auch Clubs und Discos dürfen Teenies bis 24.00 Uhr bleiben.
Wenn Du möchtest, dass Dein Kind länger ausgehen ( in Clubs ) darf, gibst Du einen Partyzettel mit und beauftragst eine volljährige, vertrauenswürdige Aufsichtsperson.