Jugendschutzgesetz Ausgehzeiten – Wie lange darf ich abends draußen bleiben?

Jugendschutzgesetz Ausgehzeiten  - Wie lange darf ich abends draußen bleiben?
Eltern sind besorgt und das nicht ohne Grund. Trotzdem ist das ein Muss, damit sich Kinder optimal entwickeln können und langsam erwachsen werden. Aber wie lange darf denn das Kind draußen bleiben und ab welchem Alter, das erste Mal allein?

Jugendschutzgesetz Ausgehzeiten  – Wie lange darf ich abends draußen bleiben?

Die Frage, wie lange ein Kind allein draußen bleiben darf, überfordert die meisten Eltern – es kommt eine gewisse Angst in ihnen hervor und sie verdrängen die Frage sehr gern. Eltern müssen sich damit aber irgendwann befassen und da kommen gemischte Gefühle hoch. Das eigene Kind einfach alleine rausgehen zu lassen? Ein großer Schritt! Zu beachten ist auch das Stichwort : Jugendschutzgesetz Ausgehzeiten

Fernsehen, Radio und Social Media berichten tagtäglich über grausame Ereignisse von Kindesentführung und anderen Straftaten. Eltern sind besorgt und das nicht ohne Grund. Trotzdem ist das ein Muss, damit sich Kinder optimal entwickeln können und langsam erwachsen werden. Aber wie lange darf denn das Kind draußen bleiben und ab welchem Alter, das erste Mal allein?

 

Wie viel Uhr, mit wie vielen Jahren?

  • Bis sechs Jahren

In dem Alter sollten Kinder, unter keinen Umständen, alleine draußen bleiben. Auch wenn der Spielplatz vor der Tür steht, ist es nicht ratsam. Die Eltern müssen unbedingt ein Auge auf das Kind werfen. Auch ist es wichtig, das Kind beim Stadtbummel oder andere gut besuchte Orte, an die Hand zu nehmen. Kinder sind in dem Alter sehr verträumt und realisieren nicht, wie schnell man verloren gehen kann.

 

  • Zwischen 6 und 8 Jahren

In dem Alter fangen die Kinder an selbständig zu werden. Sie gehen zur Schule, räumen alleine ihr Zimmer auf und helfen auch schon im Haushalt. Allerdings ist das alleine rausgehen eine ganz andere Sache und hier muss man ebenfalls aufpassen. Für viele Mütter kommt es nicht in Frage, ihr Kind alleine rauslassen.

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Andere hingehen sehen es unproblematisch. Und lassen das Kind, für kurze Zeit, allein auf den Spielplatz gehen – hier gehen die Meinungen sehr auseinander. Die Eltern selbst können die Situation und die Umgebung am besten abschätzen und kennen ihr Kind wohl am besten.

 

  • Zwischen 8 und 14 Jahren

Mit einem Alter von 8 oder 9 Jahren kann man das Kind schon für eine Stunde allein auf dem Spielplatz gehen lassen. Empfehlenswert ist es, wenn das Kind nicht alleine ist sondern mit seinen Freunden. Auch kann das Kind mit dem Freund alleine zur Schule laufen, wenn der Weg nicht all zu weit ist. Zwischen 10 und 12 Jahren darf das Kind auch schon etwas länger draußen bleiben und auch die Schulfreundin oder der Schulfreund darf besucht werden.

Mit 13 oder 14 kann man Regelungen finden.

Beispielsweise: Es muss nach Hause kommen, wenn es draußen dunkel wird.

 

  • Zwischen 14 und 18 Jahren

Mit 14 und 15 darf ein Jugendlicher schon bis 22 Uhr draußen bleiben. Auch ist ein Kinobesuch erlaubt, sofern der Film altersgemäß ist. Mit 16 Jahren ist der Ausgang bis 24 Uhr erlaubt und auch die Diskothek darf mit einer volljährigen Person, besucht werden. Mit 18 darf der Jugendliche nun bis zu einer unbegrenzten Uhrzeit draußen bleiben und auch der Diskobesuch kann nun, ohne begleitende Person, erlebt werden.

Muttizettel – wenn das Kind länger raus will

Ausgehzeiten: Jugendschutzgesetz muss befolgt werden

Halten sich die Kinder oder Jugendliche vor dem Haus auf, ist es natürlich den Eltern überlassen, wann sie ihre Kinder nach Hause rufen. Jedoch steht das Jugendschutzgesetz an erster Stelle und das muss für die Eltern, aber auch für die Kinder, klar sein.

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Erlaubt der Vater oder die Mutter den Diskothek- oder Kinobesuch doch, obwohl sie noch nicht das Alter erreicht haben, verletzen sie somit die Aufsichtspflicht. Alle Beteiligten sollten sich im Klaren darüber sein, dass das Jugendschutzgesetz, zu respektieren ist.

Werden doch mal die Grenzen überschritten, müssen Eltern sich mit ihrem Kind zusammensetzten und darüber reden. Es ist wichtig zu wissen, wieso es zu solch einem Verhalten kam und eventuell kann man sich auf ein Mittelmaß einigen. Hausarrest ist hier nicht gleich die Lösung. Eventuell sollte das Kind beim nächsten Mal etwas früher zu Hause sein.

 

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