Angehörige zuhause pflegen?

Angehörige zuhause pflegen?

Angehörige zuhause pflegen?

Es kann ganz schnell gehen. Ein Unfall, eine heimtückische Krankheit – und plötzlich ist nichts mehr, wie es vorher war. Ein Angehöriger – der Partner, das Kind, die Eltern oder Schwiegereltern -ist pflegebedürftig. Manchmal ist es aber auch einfach das Alter, das einen Menschen zum Pflegefall werden lässt. Immer jedoch stehen die Angehörigen vor der großen Frage: Wie geht es weiter? Wer übernimmt die Pflege? Zum Glück gibt es in dieser schwierigen Situation Hilfe. Unter anderem die Pflegekassen sind kompetente Ansprechpartner.

Finanzielle Unterstützung

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf Pflegegeld, die Beträge sind je nach festgestelltem Pflegegrad unterschiedlich. Das Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es unter anderem für eine Betreuung verwenden kann. Wobei es in der Entscheidung des Pflegebedürftigen liegt, ob er sich von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegekräften versorgen lassen möchte. Der Umfang der Pflege und der Einsatz der pflegenden Person hängen in hohem Maße von der Pflegebedürftigkeit ab. Es besteht auch die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst zu nutzen. Auch wer ein Notrufsystem kaufen muss, erhält Hilfe von der Pflegekasse – je nach Pflegegrad der betroffenen Person.

Pflegebedürftigkeit und Einsatz der pflegenden Person

Es ist beispielsweise denkbar, dass der ambulante Pflegedienst ein- oder zweimal täglich ins Haus kommt, um beim Waschen und an- und Auskleiden behilflich zu sein. Damit unterstützt er die pflegende Person, die auf diese Weise den Alltag einschließlich beruflicher Verpflichtung und der Pflege des Angehörigen besser koordinieren kann. Der Einsatz des ambulanten Pflegedienstes zählt zu den Pflegesachleistungen, diese werden von den Pflegekassen gezahlt, die Höhe der Leistung ist wiederum vom Pflegegrad abhängig.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistung

Die Frage: „Angehörige zuhause pflegen?“ ist nicht leicht zu beantworten, denn es sind sehr viele Dinge zu beachten. Der Alltag muss völlig neu strukturiert werden. Aber gerade in diesem Fall ist die Kombinationsleistung eine gute Lösung. Die pflegebedürftige Person erhält die Pflegesachleistung in der Form, dass der ambulante Pflegedienst seine Tätigkeit direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dadurch verringert sich zwar prozentual das dem Pflegebedürftigen auszuzahlende Pflegegeld, doch es ist sichergestellt, dass der Angehörige, der die Pflege übernimmt, von Fachkräften unterstützt und entlastet wird.

Die Verhinderungspflege

Wenn man Angehörige zuhause pflegen möchte, kommt eine hohe psychische und physische Belastung auf die pflegende Person zu. Nicht selten muss neben der Pflege auch noch der Beruf bewältigt werden. Es liegt auf der Hand, dass die pflegende Person selbst ab und zu eine Auszeit und Erholung benötigt. Damit in dieser Zeit die Pflege reibungslos weitergeführt werden kann, zahlt die Pflegekasse für maximal sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatzkraft, die die Aufgaben der pflegenden Person übernimmt. Diese Aufgabe können Freunde und Bekannte ebenso übernehmen wie Verwandte, allerdings reduziert sich der von der Pflegekasse gezahlte Betrag, wenn es sich um nahe Verwandte handelt.

Kurzzeitpflege und teilstationäre Pflege

Außerdem gibt es die Möglichkeit, Angehörige zuhause zu pflegen und im Rahmen dieser Pflege die Angebote der Tagespflege und Nachtpflege in Anspruch zu nehmen. Damit ist die teilstationäre Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung gemeint. Diese Alternative erlaubt der pflegebedürftigen Person den Verbleib in der vertrauten Umgebung zumindest während einiger Stunden, entlastet jedoch die pflegende Person maßgeblich. Falls die pflegende Person einen Urlaub in Anspruch nehmen möchte, kann für die pflegebedürftige Person eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung organisiert werden.

Weitere finanzielle Hilfe

Neben dem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Kombinationspflege und der Verhinderungspflege können weitere Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Da gibt es beispielsweise den Entlastungsbetrag, der aufgewendet werden kann, um die pflegende Person im Alltag zu entlasten, indem beispielsweise jemand die Einkäufe oder Arzt- und Apothekengänge übernimmt. Darüber hinaus gibt es die Angebote zur Unterstützung im Alltag, die der Entlastung der pflegenden Person dienen. Außerdem erstatten Pflegekassen die Kosten für Hilfsmittel, beispielsweise für Gehhilfen, für Inkontinenzhilfen, für Pflegehilfsmittel und vielem mehr. Was genau und in welcher Höhe erstattungsfähig ist, kann bei der jeweiligen Pflegekasse erfragt werden.

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Catrin ist eine erfahrene Autorin und passionierte Expertin für Elternschaft und Familienleben. Als Mutter selbst kennt sie die Herausforderungen und Freuden des Elternseins aus erster Hand und bringt ihre persönlichen Erfahrungen in ihre Arbeit ein. Ihre einfühlsame Art, ihr fundiertes Fachwissen und ihr breites Spektrum an Themen machen sie zu einer idealen Autorin für eltern-heute.de. Catrins Artikel zeichnen sich durch Empathie, Verständnis und praktische Ratschläge aus, die Eltern auf ihrem Weg unterstützen und inspirieren. Mit ihr an Bord können wir sicher sein, dass unsere Leser stets hochwertige und relevante Inhalte erhalten, die sie in ihrem Familienleben bereichern.