Kinderfreibetrag einfach erklärt
Familien werden vom Staat steuerlich begünstigt und damit unterstützt. Es gibt das Kindergeld mit monatlicher Auszahlung und den Kinderfreibetrag, der vom Jahreseinkommen abgezogen wird. Ob der Kinderfreibetrag für Dich infrage kommt, entscheidet das Finanzamt, indem es prüft, ob du mit diesem mehr Steuern sparen würdest. Für Ehepaare lohnt sich der Freibetrag ab einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro, für Alleinerziehende ab 30.000 Euro.
Welche Kinderfreibeträge kann man beantragen?
Der Grundfreibetrag teilt sich in zwei Freibeträge auf. Der klassische Kinderfreibetrag beträgt aktuell 5.700 Euro. Dazu kommt der Freibetrag für die Kinderbetreuung, die Erziehung und den Ausbildungsbedarf in einer Höhe von 2.928 Euro. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden die Kinderfreibeträge steuervergünstigend auf das Jahreseinkommen angerechnet, wodurch Du bei höherem Einkommen Steuern sparst. Wichtig: Es ist nicht möglich, die monatliche Kindergeldauszahlung und den Freibetrag in Anspruch zu nehmen. Den Freibetrag für Kinder kann man beantragen, doch ist hierbei zu beachten, dass das Finanzamt auf Basis der Günstigerprüfung entscheidet.
Wichtige Voraussetzungen – was muss für den Kinderfreibetrag gegeben sein?
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird der Freibetrag ohne bestimmte Voraussetzungen gewährt. Darüber hinaus ist der steuerliche Vorteil möglich, wenn das Kind studiert, eine Ausbildung absolviert oder ein freiwilliges soziales Jahr macht. Auch in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten und für die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz kann der Kinderfreibetrag bis zum 25. Lebensjahr beantragt werden. Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Um nach erfolgter Günstigerprüfung den Steuervorteil in Form des Kinderfreibetrags zu bekommen, sollte das Jahreseinkommen entsprechend hoch sein. Für das Finanzamt ist das Elterneinkommen ab einer bestimmten Höhe eine nicht unerhebliche Voraussetzung, um anstelle der Zahlung von Kindergeld den Freibetrag zu gewähren.
Wo kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Reichst Du eine Steuererklärung ein, wird Dir der Kinderfreibetrag, sofern Du kein Kindergeld beziehst, automatisch angerechnet. Den Kinderfreibetrag beantragen brauchst Du daher nicht. Sobald Du die der Steuererklärung beiliegende Anlage „Kind“ ausfüllst und alle Stammdaten einträgst, wird das Finanzamt die Günstigerprüfung durchführen und Dir den Kinderfreibetrag vom Jahreseinkommen abziehen.
Bei welchem Elternteil sollte das Kind auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sein?
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, kann jeder Elternteil das Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei verheirateten Eltern wird die Einkommenssteuer gemeinsam veranlagt, wodurch der Vermerk auf der Lohnsteuerkarte des Steuerpflichtigen (in den meisten Fällen des Ehemannes) erfolgt. Ohne gemeinsame Veranlagung solltest Du das Kind auf der Lohnsteuerkarte des Hauptverdieners eintragen lassen.
Kinderfreibetrag 0,5 – wem steht er zu, wer erhält ihn?
Diese Regelung gilt für unverheiratete Paare ohne gemeinsame steuerliche Veranlagung. Hier wird jedem sorgeberechtigten Elternteil mit Steuerklasse 1 oder 2 die Hälfte des Kinderfreibetrags zugeordnet. Die 0,5 ist der Zähler, der auf die hälftige Berechtigung des Freibetrags hinweist und der vom Finanzamt festgelegt wird. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich beide Elternteile um das gemeinsame Kind kümmern und im Inland leben. Kommt ein getrenntlebender Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht in vollem Umfang nach, wird die hälftige Steuerbegünstigung aufgehoben und das sorgende Elternteil erhält den vollen Freibetrag überschrieben.
Bei wem wird der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte verzeichnet?
Ist das Paar verheiratet, entscheidet die steuerliche Veranlagung darüber, auf welcher Lohnsteuerkarte der Kinderfreibetrag eingetragen wird. Hier kann eine hälftige (0,5 Regelung) vorgenommen, oder aber dem steuerpflichtigen Ehepartner der gesamte Freibetrag zugestanden werden. Wird das Familieneinkommen zusammen versteuert, erscheint der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte des Hauptverdieners. Bei getrenntlebenden und geschiedenen Eltern gibt es zwei Regelungen. Streitigkeiten sind vorprogrammiert, weil der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den gesamten Freibetrag mit der Einkommenssteuer verrechnen möchte. Das Finanzamt sieht bis auf wenige, begründete Ausnahmen eine Teilung des Kinderfreibetrags vor.
Welcher Elternteil muss den Kinderfreibetrag ans Finanzamt melden?
Für die Meldung beim Finanzamt ist die Vorlage der Lebensbescheinigung nötig. Das heißt konkret, dass der Elternteil den Anspruch auf den Kinderfreibetrag hat, bei dem das Kind gemeldet ist. Ist das Paar verheiratet, wird die Meldung von gemeinsam vorgenommen. Bei alleinstehenden Sorge- und Erziehungsberechtigten ist der Lebensmittelpunkt des Kindes für die Meldung beim Finanzamt entscheidend. Tipp: Der Kinderfreibetrag kann auch für Adoptivkinder und Pflegekinder beantragt werden.
Für wen lohnt es sich, Kinderfreibeträge in Anspruch zu nehmen?
Über den Daumen gepeilt, kannst Du als Alleinerziehende:r ab einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro vom Kinderfreibetrag profitieren. Bei verheirateten und zusammenlebenden Elternpaaren verdoppelt sich die Summe, sodass Ihr pro Jahr 60.000 Euro verdienen solltet. Bei darunter liegenden Einkommen bliebe die Einsparung an Lohnsteuern aus, da die Lohnsteuerforderung in keinem Verhältnis zur Höhe des Kinderfreibetrags steht. Neben Geringverdiensten gilt das auch für den Bezug von Sozialleistungen.
Wann und wie kann der Freibetrag übertragen werden?
Lebt ein Elternteil dauerhaft im Ausland oder kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach, kann der andere Elternteil eine Übertragung des Freibetrags fordern. Auch bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern, bei nicht verheirateten Paaren und nach einer Scheidung ist der Kinderfreibetrag nach Antrag auf den sorgenden Elternteil übertragbar. Unterhältst Du Dein Kind nachweislich allein und bekommst vom Partner keinerlei Unterstützung, steht Dir der gesamte Kinderfreibetrag zu.