Aktuelle Förderungen für Sparer und Immobilieneigentümer – verschaffen Sie sich einen Überblick

Je besser man nämlich im Alter privat versorgt ist, desto weniger muss der Staat insbesondere in Form der Grundsicherung bezuschussen. Die gesetzliche Rente bleibt davon natürlich unberührt, denn auf diese Weise hat jeder einen Anspruch, der während des Arbeitslebens in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Aktuelle Förderungen für Sparer und Immobilieneigentümer – verschaffen Sie sich einen Überblick

Insbesondere für Sparer, Familien und Immobilieneigentümer gibt es in Deutschland einige Förderungen, die beantragt werden können. Da Sie im besten Fall über 2.000 Euro im Jahr vom Staat geschenkt bekommen, sollten Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen über die existierenden Fördermöglichkeiten informieren. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick darüber geben, welche Förderungen es aktuell insbesondere für Sparer, Familien und Immobilieneigentümer gibt.

 

Welche Förderungen existieren aktuell in Deutschland?

Die meisten Förderungen, die es seitens des Staates im Bereich Finanzen gibt, richten sich an Sparer. So wird insbesondere der private Vermögensaufbau unterstützt, natürlich nicht ohne Hintergrund. Je besser man nämlich im Alter privat versorgt ist, desto weniger muss der Staat insbesondere in Form der Grundsicherung bezuschussen. Die gesetzliche Rente bleibt davon natürlich unberührt, denn auf diese Weise hat jeder einen Anspruch, der während des Arbeitslebens in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Derzeit gibt es hierzulande vor allem die nachfolgenden Förderungen im Finanzbereich:
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Baukindergeld
  • KfW-Darlehen

Mit diesem Förderungen möchten wir uns etwas näher beschäftigen und Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften der jeweiligen Fördervariante geben.

 

Riester-Rente: die Hauptförderung für Sparer in Deutschland

Die Hauptförderung, die es in Deutschland für Sparer gibt, ist nach wie vor die Riester-Rente. Diese wurde von mittlerweile über 20 Jahren ins Leben gerufen, um für die Menschen einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, etwas für die private Altersvorsorge zu tun. Die Riester Förderung erhält im Prinzip jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder freiwillig dort einzahlt.

Darüber hinaus können meistens auch die Ehepartner einen weiteren Riester-Vertrag abschließen. Neben Steuervergünstigungen sind es in erster Linie die Zulagen, welche die Riester-Rente nach wie vor aufgrund der so entstehenden Zulagenrendite attraktiv machen.

Im besten Fall erhalten Sie im Zuge der Riester-Förderung die folgenden Zulagen:
  • 175 € Grundzulage
  • 300 € Kinderzulage
  • 200 € Berufseinsteiger-Bonus

Die ersten beiden Zulagen, also die Grund- und Kinderzulage, werden jährlich gezahlt, während beim Berufseinsteiger-Bonus als eine einmalige Zahlung erfolgt. Eine beispielsweise vierköpfige Familie kann so Jahr für Jahr in Form der Riester Förderung einen Betrag von knapp 1.000 Euro erhalten, nämlich 950 Euro.

 

Rürup-Rente: staatliche Förderung insbesondere für Selbstständige

Theoretisch könnten auch Arbeitnehmer, die in die Rentenkasse einzahlen, die Rürup-Rente nutzen. Meistens ist es allerdings für diesen Personenkreis besser, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Selbstständigen, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, ist allerdings der Zugang zur Riester-Rente verwehrt, sodass hier die Rürup-Rente als Alternative infrage kommen kann.

Diese wird korrekt als Basisrente bezeichnet und besteht aus steuerlichen Vergünstigungen. So können Sie einen bestimmten Teil der Beiträge, die in den Vertrag fließen, steuerlich geltend machen. Aktuell ist es während der Einzahlphase so, dass knapp 90 Prozent Ihrer Sparbeiträge in Form von Sonderausgaben absetzbar sind.

 

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie als Förderungen mit langer Tradition

Zu den ältesten staatlichen Förderungen für Sparer zählen zum einen die Arbeitnehmersparzulage und zum anderen die Wohnungsbauprämie. Die Arbeitnehmersparzulage wird auf einen vermögenswirksamen Sparvertrag gezahlt, der sogenannte VL-Leistungen (vermögenswirksame Leistungen) enthält.

Allerdings ist bei dieser Förderung zu beachten, dass nur solche Personen in den Genuss kommen, die ein jährliches Einkommen von 17.900 Euro (Vertrag über Wohnwirtschaftliche Zwecke) bzw. 20.000 Euro (sonstige VL-Verträge) nicht überschreiten. Verheiratete dürfen immerhin zusammen jeweils das Doppelte verdienen, um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zukommen. Deren Höhe beläuft sich allerdings pro Jahr auf maximal 80 Euro.

Die Wohnungsbauprämie ist ebenfalls an eine Einkommensgrenze gebunden, die bei 25.600 Euro für Ledige und 51.200 Euro für Verheiratete liegen. Bei der Wohnungsbauprämie wird ein Prozentsatz von 8,8 gezahlt, wobei allerdings 512 Euro die maximale Grenze ist, auf welche als Sparbeitrag die Wohnungsbauprämie gezahlt wird. Dies führt dazu, dass jährlich etwa 45 Euro an Wohnungsbauprämie pro Person gezahlt werden.

 

Baukindergeld: neue und attraktive Förderung für Familien

Von den bisher genannten staatlichen Förderungen ist das Baukindergeld die mit Abstand Neueste. Erst seit dem vergangenen Jahr können Familien mit mindestens einem Kind, die privates Wohneigentum besitzen, das Baukindergeld beantragen. Vom Betrag her ist die Förderung definitiv attraktiv, denn pro Kind und Jahr werden innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren 1.200 Euro an Baukindergeld gezahlt.

Zwar gibt es auch bezüglich dieser Fördermöglichkeit eine Einkommensgrenze zu beachten, jedoch sind diese relativ hoch angesetzt und staffelt sich nach der Anzahl der Kinder wie folgt:

  • 1 Kind: 90.000 €
  • 2 Kinder: 105.000 €
  • 3 Kinder: 120.000 €

Eine Familie mit zwei Kindern kann also in den zehn Förderjahren insgesamt 24.000 Euro als staatlichen Zuschuss erhalten, der übrigens im Rahmen einer Baufinanzierung bestens als Eigenkapital dienen kann.

 

Zinsgünstige KfW-Darlehen als Förderung für Immobilieneigentümer

Der KfW-Kredit richtet sich insbesondere an Immobilieneigentümer oder Bauherren, die zum Beispiel ein Energiesparhaus errichten lassen möchten. Zu beachtende Einkommensgrenzen gibt es für dieser Förderung nicht, sondern stattdessen müssen bezüglich der Immobilie oder einer Sanierung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Darüber hinaus bietet die KfW noch weitere Förderprogramme an, die sich zum Beispiel an Studenten (Studienkredite) oder Existenzgründer (Gründerkredit) richten. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der KfW-Bank oder alternativ auch bei zahlreichen Kreditinstituten, die mit der KfW zusammenarbeiten.

 

Förderungen für Sparer und Familien summiert: welcher Gesamtbetrag ist möglich?

Nachdem wir Sie in unserem Beitrag ausführlicher über die einzelnen Fördermöglichkeiten informiert haben, die es aktuell in Deutschland gibt, möchten wir einmal anhand einer durchschnittlichen und vierköpfigen Familie summieren, für welchen Gesamtbetrag Sie sich Jahr für Jahr – bis zum Ende der jeweiligen Förderung – freuen können.

Dabei gehen wir jeweils von den optimalen Werten aus, denn beispielsweise die Höhe der Grundzulage richtet sich bei der Riester-Rente auch danach, ob Sie einen Mindestanteil Ihres Einkommens tatsächlich in den Riestervertrag fließen lassen.

Unter dieser Voraussetzung begeben sich folgende Gesamtförderungen:
  • Riester-Rente: 950 €
  • Arbeitnehmersparzulage: 160 €
  • Wohnungsbauprämie: 90 €
  • Baukindergeld: 2.400 €

Eventuelle steuerliche Vergünstigungen haben wir aufgrund der erhöhten Komplexität und Individualität nicht mit eingerechnet. In der Summe ist der Förderbetrag dennoch ansehnlich, denn die vierköpfige Familie erhält vom Staat Jahr für Jahr eine Gesamtförderung in Höhe von rund 3.600 Euro.

Daher lohnt es sich, dass Sie sich ausführlich mit den Fördermöglichkeiten beschäftigen und sich darum kümmern, das entsprechende Geld vom Staat nicht zu verschenken.

 

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