Mehr finanzieller Spielraum für Sie und Ihre Familie – dank Teilverkauf!

Mehr finanzieller Spielraum für Sie und Ihre Familie – dank Teilverkauf!

Mehr finanzieller Spielraum für Sie und Ihre Familie – dank Teilverkauf!

Derzeit kommt die Boomer-Generation (Jahrgänge 1949 bis 1964) ins Rentenalter. Vielen dieser Menschen ist es während eines langen Arbeitslebens gelungen, eine Wohnimmobilie abzubezahlen. Kurz vor dem Ruhestand befinden sich viele Senioren allerdings in einem Dilemma. Die Rente ist knapp bemessen und lässt keine besonderen Ausgaben zu. Es steht weder genug Geld zur Unterstützung der eigenen Familie zur Verfügung noch für die Erfüllung persönlicher Wünsche.

Abhilfe kann das Modell des Immobilien-Teilverkaufs schaffen. Dabei können bis zu 50 Prozent des Wohneigentums an einen Teilverkaufsanbieter veräußert werden. An den Lebensumständen ändert sich wenig. Der Teilverkäufer erhält ein Nießbrauchrecht für die Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Somit behält er die Entscheidungshoheit über die Immobilie und bleibt weiterhin darin wohnen. Das Einzige, was sich spürbar ändert, ist der neue finanzielle Spielraum. Dieser erleichtert es, den Ruhestand in vollen Zügen genießen zu können und obendrein noch die Liebsten finanziell zu unterstützen.

Was versteht man unter einem Immobilien-Teilverkauf?

Wer als Immobilieneigentümer im Alter den Gürtel enger schnallen muss, konnte bisher nur einen Gesamtverkauf ins Auge fassen oder einen Kredit aufnehmen. Mit einem Immobilien-Teilverkauf ist es seit einiger Zeit möglich, bis zur Hälfte des Marktwertes der eigenen Immobilie an einen Teilverkaufsanbieter aus der Finanz- oder Immobilienbranche zu verkaufen.

Mit dieser Lösung lässt sich die eigene Liquidität auf einen Schlag erheblich steigern. Der Teilverkauf erspart den Eigentümern einen stressigen Umzug, weil sie weiterhin in ihrem eigenen Haus wohnen bleiben. Außerdem können sie auch in Zukunft über Mieteinnahmen verfügen, die mit der Immobilie erwirtschaftet werden. Der Teilkäufer hält sich im Hintergrund und tritt als stiller Miteigentümer auf. Diese Vorteile vergütet der Teilverkäufer mit einem sogenannten monatlichen Nutzungsentgelt, das sich nach der Höhe der Kaufsumme richtet.

Welche Personen können von einem Teilverkauf profitieren?

Für einen Teilverkauf kommen Immobilieneigentümer ab einem Lebensalter von 55 Jahren infrage. Sie stehen am Anfang ihres Ruhestands und freuen sich darauf, ihr Leben fortan zu genießen.

Ein Teilverkauf setzt finanzielle Mittel frei, die in der Immobilie gebunden sind. Dieses Kapital ist nicht zweckgebunden und kann nach Belieben verwendet werden. Den Eigentümern wird ermöglicht, endlich die Wunschreise zu buchen oder die Zukunft der Enkel abzusichern. Dabei genießen sie über das Nießbrauchrecht die Sicherheit, im gewohnten Umfeld zu bleiben.

Welche Bedingungen sind an einen Teilverkauf gebunden?

Für einen Teilverkauf bedarf es keiner besonderen Voraussetzungen. Die Anbieter behalten sich aus administrativen Gründen vor, pro Teilverkauf mindestens 100.000 Euro auszuzahlen. Für die Teilverkäufer bedeutet diese Bedingung, dass ihre Immobilie mindestens 200.000 Euro wert sein sollte, da nur höchstens die Hälfte der Immobilie räußert werden darf.

Wie läuft ein Teilverkauf ab?

Für Senioren kann ein Teilverkauf eine elegante Lösung sein, wenn sie mit den dadurch erzielten Einnahmen ihre Kinder und Enkel unterstützen möchten. Die Suche nach einem geeigneten Anbieter im Internet oder im Freundes- und Bekanntenkreis ist dabei ein erster Schritt. Ist ein solcher gefunden, nimmt der Teilverkäufer telefonisch oder über die Webseite des Teilkäufers Kontakt auf. Und so geht es weiter:

  1. Zwischen Eigentümer und Teilkäufer wird ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbart. Dabei unterrichtet der Teilkäufer den Eigentümer eingehend über die Möglichkeiten des Modells. Der notwendige Bedarf an Finanzmitteln wird ermittelt.
  2. Daraufhin erstellt der Teilkäufer ein unverbindliches Angebot.
  3. In einem nächsten Schritt bestellt der Teilkäufer einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter auf seine Kosten, der den Marktwert der entsprechenden Immobilie ermittelt.
  4. Mit dem Gutachten wird ersichtlich, ob die Immobilie für einen Teilverkauf geeignet ist. Zudem ist nun abzusehen, wie viel Prozent der Immobilie veräußert werden soll.
  5. Jetzt legt der Anbieter ein verbindliches Angebot vor.
  6. Wird dieses vom Eigentümer akzeptiert, setzt ein Notar einen Kaufvertrag auf, der beiden Parteien zwei Wochen lang zur Durchsicht ausgehändigt wird.
  7. Besteht weiterhin Einigkeit, unterschreiben beide Parteien das Dokument. Im Gegenzug wird das Nießbrauchrecht im Grundbuch festgehalten.
  8. Der Teilverkaufsanbieter zahlt die vereinbarte Kaufsumme aus.

Wie sieht es mit der Steuer aus?

Ein Teilverkauf wird vom Fiskus genauso behandelt wie ein Komplettverkauf. Bewohnten die Eigentümer die Immobilie durchgehend, muss keine Steuer abgeführt werden. Eine Mietimmobilie muss mindestens 10 Jahre im Besitz des Eigentümers gewesen sein. Ansonsten wird auch bei einem Teilverkauf die Spekulationssteuer fällig.

Image by Holger Grybsch from Pixabay
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Catrin ist eine erfahrene Autorin und passionierte Expertin für Elternschaft und Familienleben. Als Mutter selbst kennt sie die Herausforderungen und Freuden des Elternseins aus erster Hand und bringt ihre persönlichen Erfahrungen in ihre Arbeit ein. Ihre einfühlsame Art, ihr fundiertes Fachwissen und ihr breites Spektrum an Themen machen sie zu einer idealen Autorin für eltern-heute.de. Catrins Artikel zeichnen sich durch Empathie, Verständnis und praktische Ratschläge aus, die Eltern auf ihrem Weg unterstützen und inspirieren. Mit ihr an Bord können wir sicher sein, dass unsere Leser stets hochwertige und relevante Inhalte erhalten, die sie in ihrem Familienleben bereichern.