Baukindergeld für Schwangere – ist das möglich?
Baukindergeld wird in Deutschland nie vor einer Geburt bewilligt und steht jedoch trotzdem häufig in Aussicht, wenn jemand während des Kaufs oder dem Bau eine Immobilie schwanger ist. Dabei gilt zumeist der Zeitpunkt des ersten Wohnungs-Einzugs eines Haushaltsmitglieds als zentrales Kriterium. Zugleich musst Du Details der allgemeinen Bedingungen der staatlichen Förderung berücksichtigen. Es ist unter anderem erforderlich, die Einhaltung einer festen Einkommensgrenze mit Nachweisen zu belegen.
Geburt nach Kauf schließt Chance auf Baukindergeld nicht aus
Baukindergeld und Schwangerschaft: Wer schwanger ist und die Voraussetzungen zur Beantragung des Baukindergelds betrachtet, darf sich nie vom ersten Blick trügen lassen und Hoffnungen auf staatliche Förderung vorschnell aufgeben. Beachtenswert ist zunächst lediglich, dass während der Schwangerschaft ein Antrag auf die Unterstützung für das ungeborgene Kind noch nicht möglich ist. Wenn Du den Baukindergeldantrag vor der Geburt stellst, bekommst Du den jährlichen Zuschuss durch die Erfüllung von allen Kriterien lediglich für Deine bereits geborenen Töchter und Söhne.
Diese Regelung nimmt Schwangeren aber nicht grundsätzlich die Chance, die finanzielle Hilfe des Staats zu erhalten. Sobald Dein neuer Nachwuchs das Licht der Welt erblickt und Du damit in Deutschland den normalen Kindergeldanspruch erlangt hast, ist der Bezug von Baukindergeld prinzipiell genauso möglich. Eine Geburt nach dem Kauf oder Bau der selbstgenutzten Immobilie stellt kein allgemeines Hindernis dar.
Antrag während der Schwangerschaft vorbereiten: Einzugs-Zeitpunkt entscheidet
Wenn Du sämtliche Bedingungen zur Auszahlung des Baukindergelds erfüllst, ist der zeitliche Spielraum im Anschluss an den Geburtstermin häufig sehr kurz. Denn Du musst unbedingt beachten, dass die Antragsstellung spätestens sechs Monate nach dem ersten Einzug eines Haushaltsmitglieds in die erworbene oder gebaute Immobilie erforderlich ist.
Du profitierst mittlerweile von der beschlossenen Verdopplung der ursprünglich nur dreimonatigen Antragsfrist im Mai 2019. Die Frist beginnt schon, während die Mutter schwanger ist. Insofern zwischen der Entbindung und dem vorigen Wohnungseinzug fast ein halbes Jahr liegt, lohnt es sich, den Antrag frühzeitig vorzubereiten.
Bei besonders knappen Fällen besteht für Dich die Option, das Baukindergeld noch vor dem Verlassen der Entbindungsstation online zu reservieren. Nachdem das Kind zur Welt gekommen ist, bleibt die schnellstmögliche Antragsstellung jedoch auch in Situationen mit geringerem Zeitdruck empfehlenswert. Ein weiteres Hinauszögern sichert Dir ab dem Tag der Geburt keine Vorteile. Im Verlauf der Schwangerschaft ergibt es Sinn, sich die Dokumente für den Baukindergeldantrag vorzeitig zurechtzulegen. Das Hochladen der Nachweise ist in der Regel aber ab dem Antragsdatum drei Monate lang möglich.
Vermeidung von Fehlern der Schwangeren vor dem Antrag auf Baukindergeld
Solange angehende Mütter schwanger sind, ist die Vermeidung von Fehlern auf dem Weg zur Beantragung des Baukindergelds sehr wichtig. Vor dem Beginn des letzten halben Jahrs der Schwangerschaft droht Dir die entscheidende Falle. Denn nach einem verfrühten Einzug in die erbaute oder gekaufte Immobilie erhältst Du am Ende vielleicht keine Baukindergeldbewilligung. Im Idealfall besteht für Dich beim Auszug aus der alten Wohnung kein Zeitdruck.
Dann lohnt es sich, frühestens rund fünf Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin in das erworbene Haus einzuziehen. Durch eine zu knappe Kalkulation mit einem exakten halben Jahr tust Du Dir keinen Gefallen. Wer schwanger ist, will sich bei einer verspäteten Geburt definitiv nicht wegen weniger Tage um Geld sorgen machen.
Berücksichtigung sonstiger Fristen während und nach der Schwangerschaft
Neben dem Datum des Einzugs sind natürlich auch alle allgemeinen Kriterien sowie Fristen für die Bewilligung von Baukindergeld während und nach einer Schwangerschaft beachtenswert. Zugleich ist die kurzfristige Änderung einzelner Regelungen nie ausgeschlossen. Das Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung muss vor dem Ende des Jahres 2020 liegen. Danach bleibt prinzipiell bis Dezember 2023 Zeit für Deinen Einzug und die Stellung des Antrags. Wenn Du jede Bedingung erfüllst und diese Zahlen im Blick behältst, steht einer erfolgreichen Förderung normalerweise nichts im Weg.