Jugendschutz – Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?
Irgendwann äußert wohl fast jeder Jugendliche den Wunsch nach einem Piercing oder Tattoo. Ein Thema, welches Eltern schnell in die Zwickmühle bringen kann. Denn einerseits will man das Kind eigene Entscheidungen treffen lassen, andererseits zweifelt man wahrscheinlich an der Reife, um eine solche Überlegung gewissenhaft zu treffen.
Doch was tun? Erlauben oder nicht? Was sagt der Jugendschutz diesbezüglich?
Piercingschmuck und Tattoo – Eine Grauzone
Auch wenn allgemein das Stechen von Körperschmuck – egal ob mit Tinte oder mit Kanüle – eine Körperverletzung darstellt, gibt es hierzu keine eindeutige Regelung im Jugendschutzgesetz.
Verschiedene Verbände rund um körpermodifizierende Maßnahmen äußern sich ebenfalls unterschiedlich zum Thema. Die einen nehmen die Eltern in ihrer Fürsorge in die Pflicht, andere bemessen ein Ja oder Nein am Reifegrad.
Dennoch gibt es in Studios Regelungen, die nahezu überall Gültigkeit besitzen und die Künstler entsprechend absichern sollen.
So gilt:
Jugendliche ab…
…14 Jahren: Die Anwesenheit und Zustimmung der Eltern ist bei allen Terminen rund um das Piercing oder Tattoo Pflicht. So erfolgt Aufklärung, Durchführung und Nachsorge immer mit den Erziehungsberechtigten.
…16 Jahren: Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern reicht aus.
…18 Jahren: Der Jugendliche kann selbst entscheiden und benötigt kein Einverständnis mehr.
Besieht man sich diese Regeln, so dienen sie vor allem der Absicherung vor Konsequenzen die Erziehungsberechtigten betreffend. So schützen sich Studios vor Klagen seitens der Eltern.
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Piercingschmuck – Wirklich erst ab 14?
Nimmt man es genau, so gehören bereits Ohrringe zur Kategorie Piercing. Und diese werden sogar oftmals weit vor dem 14. Lebensjahr gestochen. Bereits Babies tragen mitunter den Piercingschmuck.
Kommt das Thema im Alter der Pubertät wieder auf, stehen andere Körperstellen im Fokus. Besonders Nase, Lippe und Bauchnabel sind beliebte Stellen für Schmuck, der unter die Haut geht.
Da der Jugendschutz sich hier nicht eindeutig ausspricht, liegt es also an den Eltern – bestenfalls zusammen mit dem Kind – diesen Schritt genau abzuwägen.
Hier sollte besprochen werden, welche Risiken entstehen können – typisch beim Piercing können Schwellungen, lange Heilungsprozesse, Nässen oder auch Einwachsen sein. Zudem gilt es zu Bedenken: Soll das Tattoo oder der Piercingschmuck sichtbar sein oder besser an einer Stelle, die man kaschieren kann? Spätestens nach der Schulzeit, wenn es um Ausbildungsplätze und Berufswahl geht, kann der Schmuck ein Hindernis werden.
Jugendliche beraten, nicht belehren
Geht es um Tattoo, Piercing und Co. reagieren die meisten Eltern wohl zunächst mit einer Antihaltung. Denn der Eingriff, so klein er beim Piercingschmuck auch sein mag, sollte gut überlegt sein. Und besonders Jugendliche neigen zu übereilten Entscheidungen und Trotzreaktionen.
Besonders letzteres sollte vermieden werden. Und so ist es an den Eltern, nicht mit erhobenem Zeigefinger und einem abschmetterndem Nein zu reagieren, sondern auf das Interesse des Kindes einzugehen und zu einer gemeinsamen Entscheidung zu finden. So kann Streit und heimliches Stechen lassen vermieden werden.
Gut beraten ist man, wenn man gemeinsam Informationen einholt. Dabei ist sowohl ein geeignetes, seriöses Studio wichtig, als auch der Ablauf der unterschiedlichen Körperschmuck-Möglichkeiten.
Auch wenn der Jugendschutz hier eine Grauzone geschaffen hat und die Regeln eine schriftliche Einverständnis-Erklärung ab 16 Jahren angibt, sollten Eltern hier nach eigenem Ermessen entscheiden.
So kann es für alle sicherer sein, den ersten Beratungstermin für Tattoo oder Piercing einfach gemeinsam wahr zu nehmen. So fühlt sich der Jugendliche in seinem Wunsch unterstützt und die Eltern können sich ein eigenes Bild vom Studio und den Mitarbeitern machen. Danach kann ein weiteres Gespräch immer noch zu einem Ja oder Nein bei der Frage nach Körperschmuck führen.