Das oft strittige Thema Unterhaltszahlungen für Kinder

Das oft strittige Thema Unterhaltszahlungen für Kinder

Das oft strittige Thema Unterhaltszahlungen für Kinder

Es ist eh schon eine schwierige und vor allem sehr emotionale Situation, wenn Paare sich trennen und gemeinsame Kinder mit dabei im Spiel sind. Alle Beteiligten werden darunter leiden und die Kinder sicherlich am meisten. Es gehört schon etwas dazu, das Unvermeidliche dann gut und fair hinzubekommen, so dass wenigstens allen ein positives Weiterleben möglich ist und die Kinder im besten Fall weiterhin auf beide Elternteile zählen können.

Leider ist sehr häufig Geld bei einer solchen Trennung ein großes Thema und der Kindesunterhalt ist im Familienrecht leider sogar ein „Dauerbrenner“. Dabei kommt es vor, dass es nicht die Eltern bei der Trennung sind, die sich nicht einigen können, sondern dass es die Ansprüche sind, die mit den Kindern mitwachsen und der Kindesunterhalt deshalb regelmäßig angepasst werden muss.

 

Kindesunterhalt ist eine langfristige Angelgenheit

Man muss bei allem auch bedenken, dass der Zeitraum während dessen Kindesunterhalt zu zahlen ist, recht lang sein kann. So gesehen müssen die Elternteile noch nicht mal sonderlich unvernünftig sein oder sich im Ehekrieg befinden. Oft ist das Geld nur begrenzt verfügbar, aber die notwendigen Dinge und Wünsche dagegen sind zahlreich.

Wenn man sich dazu die Gesetzesregelung anschaut, kann man erstaunt feststellen, dass die Regelung doch recht abstrakt formuliert ist. Wenn man erwartet, es würde dort stehen, dass ein Kind in einem bestimmten Alter ein bestimmtes Geld bekommt, könnte man womöglich enttäuscht sein. Es ist doch für den Laien recht allgemein gehalten. Aber so kann auch die Möglichkeit bestehen, vernünftige und praktikable Lösungen für die verschiedenen Interessen in sich ändernden Zeiten zu finden, ohne dass andauernd das Gesetz geändert werden muss.

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Was ist, wenn der Partner seinen Verpflichtungen aber nicht nachkommt?

Wenn Unterhalt nicht gezahlt wird, muss der Elternteil, der nicht zahlt, zunächst schriftlich aufgefordert werden, zu zahlen. Man kann den Unterhaltspflichtigen auffordern, beim Jugendamt eine kostenlose Urkunde (einen Unterhaltstitel) erstellen zu lassen. Diese Urkunde kann nur für Kindesunterhalt für Kinder bis 21 Jahren erstellt werden.

Falls der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zum Jugendamt will, muss man zu einem Gericht gehen. Da kann die betroffene Person schriftlich zur Erstellung einer Jugendamtsurkunde aufgefordert werden und ihm kann dabei auch eine bestimmte Frist gesetzt werden. Nach Ablauf dieser Frist, kann auch ein Anwalt beauftragt werden, ohne dass Kosten anfallen. Ein Anspruch auf Unterhalt entsteht nur dann, wenn der Unterhaltspflichtige dazu aufgefordert wurde, Auskunft über sein Einkommen zu geben und Unterhalt zu zahlen. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich betreffende Personen vor den Zahlungen drücken wollen und behaupten, nicht die finanziellen Möglichkeiten zu haben.

Oder sie versuchen, einfach zu „verschwinden“, um sich vor den Zahlungen zu drücken. In solchen Fällen werden nicht selten Detekteien, wie zum Beispiel diese (detektei-acenta.de) beauftragt, um bei Unterhaltsangelegenheiten nötige Beweise zu sammeln, die bestimmte Zahlungen begründen. Aber auch der Aufenthaltsort von Personen, die sich vor den Zahlungen drücken wollen, kann so ermittelt werden.

Natürlich sollte es nicht so laufen müssen, denn schließlich geht es um das Wohl von Kindern. Hilfreiche Informationen zu diesem Thema kann man auch zusätzlich noch hier finden. Generell haben minderjährige und volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und die allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben, haben einen berechtigten Anspruch auf Kindesunterhalt.

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