Familienkrankenkasse: Kostenübernahme Zahnimplantaten – Was zahlt die Kasse?

Familienkrankenkasse: Kostenübernahme Zahnimplantaten - Was zahlt die Kasse?
Fakt ist, dass Du beim Zahnimplantat durchaus tief in die eigene Tasche greifen und den Eigenanteil selbst zahlen musst.

Familienkrankenkasse: Kostenübernahme Zahnimplantaten – Was zahlt die Kasse?

Die meisten Patienten gehen davon aus, dass eine Kostenübernahme für Zahnimplantate bei gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell ausgeschlossen ist. Hier bestätigen Ausnahmen die Regel.

Fakt ist, dass Du beim Zahnimplantat durchaus tief in die eigene Tasche greifen und den Eigenanteil selbst zahlen musst. Ob ein Zuschuss durch die Familienkrankenkasse gewährt wird und wie hoch er ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren und der medizinischen Notwendigkeit ab.

 

Die Härtefallregelung bei Zahnersatz betrifft auch Zahnimplantate

Der Passus der Härtefallregelung greift bei Zahnersatz, nicht wie häufig vermutet, ausschließlich bei der konventionellen prothetischen Versorgung mit herausnehmbaren Lösungen. Wichtig ist, dass Du keinesfalls zur Schnellbehandlung tendierst und Dir damit einen Zuschuss verwehrst.

Denn die Basis für eine anteilige Kostenübernahme beruht auf einem Heil- und Kostenplan, den Dein Zahnarzt erstellt und den Du bei der Krankenkasse einreichst. Erst nach schriftlicher Bewilligung und Mitteilung über den Zuschuss darf die Behandlung starten.

Hat der Zahnarzt bereits begonnen, fällt auch der vorab genehmigte Zuschuss weg und Du zahlst die Zahnimplantate vollständig selbst. Im Rahmen der Härtefallregelung kannst Du einen Zuschuss erwarten, wenn Dein Einkommen niedrig ist und unter den aktuell gültigen Grenzwerten liegt. Wichtig ist auch, dass die medizinische Notwendigkeit ebenso wie die gute Prognose der Heilung vom Zahnarzt bestätigt wird.

 

Ausnahmeindikationen erfragen: Hier ist eine vollständige Kostenerstattung möglich

Aus ästhetischen Gründen und ohne medizinische Notwendigkeit kann selbst der Festzuschuss (in Höhe der konventionellen Behandlung mit Zahnersatz) verwehrt werden, so die Antwort auf unsere Anfrage bei praxisdrschrott.de . Wenn Du allerdings eine Ausnahmeindikation beweisen kannst, besteht sogar die Möglichkeit der vollständigen Kostenerstattung.

Hierzu muss Dein Zahnarzt den Grund ausführen und Zahnimplantate als einzig richtige und mögliche Lösung definieren. Das kann der Fall sein, wenn Du unter einer Kiefererkrankung leidest oder einen schweren Unfall mit Zahnverlust hattest. Auch bei Krebstumoren im Mundraum, bei fehlenden Zähnen mit genetischem Background oder bei Allergien auf in der Prothetik verwendete Materialien kann eine Ausnahmeindikation vorliegen.

Die Beurteilung wird von allen Krankenkassen individuell vorgenommen. Worauf Du Dich einstellen kannst ist ein Termin beim Gutachter, der die Ausführungen Deines Zahnarztes bestätigen und die medizinische Notwendigkeit bescheinigen muss. In allen anderen Fällen solltest Du versuchen, die anteilige Kostenübernahme durch Festzuschüsse zum Zahnersatz zu erhalten.

 

Zuschusshöhe richtet sich nach Anzahl fehlender Zähne und deren Position

Bei einem fehlenden Einzelzahn wird Dir die Krankenkasse mitteilen, dass es andere Alternativen zum Lückenschluss gibt. Doch wenn Du zum Beispiel eine größere Zahnlücke überbrücken oder Implantate als Pfeiler für festsitzenden Zahnersatz setzen lassen möchtest, kannst Du mit einer teilweisen Kostenübernahme rechnen. Der Härtefall greift nur, wenn Du wirklich wenig verdienst.

Die Ausnahmeindikation wird streng beurteilt und nur gewährt, wenn alle anderen Behandlungen in Deinem Fall unmöglich sind oder eine außergewöhnliche Härte bedeuten würden. Führst Du Dein Bonusheft regelmäßig und hast alle Prophylaxen wahrgenommen? Dann ist ein Sonderzuschuss von 20 bis 30 Prozent möglich.

Wichtig ist, dass Du vor Behandlungsstart den Heil- und Kostenplan mit Prognose der Behandlung einreichst. Es kann einige Wochen dauern, bis Du von der Krankenkasse Bescheid und die Zusage für die Bezuschussung bekommst. Setze das Geld nicht aufs Spiel, in dem Du die Implantation bereits früher startest.

Du möchtest mehr über die Kostenübernahme für Zahnimplantate erfahren und herausfinden, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung in Deinem Fall möglich ist? Auskunft erteilt Deine Krankenkasse, die zur Beratung verpflichtet ist und Dir eine adäquate Behandlung ermöglichen muss.

 

Fazit | Du zahlst das Implantat als festsitzenden Zahnersatz nicht allein!

Einen Großteil der Behandlungskosten für Zahnimplantate übernimmt die Krankenkasse nicht. Doch der Festzuschuss steht Dir zu und es gibt keine Gesetzeslücke, die Deiner Krankenkasse eine vollständige Ablehnung erlaubt.

Lediglich bei rein ästhetischen Behandlungen, die ein seriöser Zahnarzt und Implantologe nicht durchführt, kann die Krankenkasse auch kleinere Zuschüsse verwehren.

 

Image by Holger Grybsch from Pixabay
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