Was tun bei Verdacht auf Unterhaltsbetrug?
Das Bild der heilen Familie mit Vater, Mutter und meist ein bis zwei Kindern bröckelt. Hier und da werden junge Menschen zu Eltern bevor sie sich das Ja-Wort gegeben haben. Und auch wenn sie einmal als Vater und Mutter einen Ehering am Finger hatten, ist das längst kein Garant dafür, dass das Versprechen „bis dass der Tod uns scheidet“ auch wirklich eingehalten wird. Familienstrukturen ändern sich, Patchwork-Familien gehören mittlerweile zum steten Bild in der Gesellschaft. Doch was längst akzeptiert zu sein scheint, birgt auch Potential für juristische Auseinandersetzungen. Nicht immer nehmen es Partner bzw. Ex-Partner so genau mit der Verpflichtung für ihre Ex-Lebensgefährten aufkommen zu müssen. Auch wird längst nicht für jedes Kind Unterhalt bezahlt.
Was verbirgt sich hinter der Unterhaltspflicht?
Per Gesetz ist geregelt, dass nach einer Trennung oder Scheidung eine Unterhaltspflicht besteht. Beim Bundesministerium der Justiz lässt sich zum Unterhaltsrecht beispielsweise nachlesen, welche verschiedenen Fälle das Unterhaltsrecht kennt. Demzufolge besteht ein Unterhaltsrecht unter Ehegatten und Ex-Ehepartnern, unter Partner und Ex-Partnern, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft pflegen oder pflegten, unter Verwandten in Form von Eltern- oder Kindesunterhalt sowie unter Eltern eines gemeinsamen, nichtehelichen Kindes. Für all diese Fälle gibt es klare Regelungen, was die Unterhaltsansprüche angeht und nicht minder viele Versuche, diese Unterhaltsansprüche zu umgehen. Dann ist die Rede von Unterhaltsbetrug.
Wann genau ist die Rede von Unterhaltsbetrug?
Gängig sind beispielsweise Fälle, in denen Einkünfte verschwiegen werden, um die Unterhaltszahlungen geringer zu halten als dies der Gesetzgeber zugesteht. Ebenfalls denkbar ist der Fall, dass Unterhalt bezogen wird, obgleich der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin bereits in einer neuen, eheähnlichen Beziehung glücklich ist. Bundesweit sprechen Insider und Detektivbüros von 160 bis 200 Fällen jährlich.
In aller Regel können die Detektive durch den Nachweis von Unterhaltsbetrug die deutliche Reduzierung der Zahlungen erwirken. Wichtig dafür sind gute Ortskenntnisse, weshalb es empfehlenswert ist, eine vor Ort agierende Detektei, also beispielsweise eine Detektei in Hamburg zu beauftragen.
Am Oberlandesgericht Koblenz sei sogar ein Fall verhandelt worden, bei dem die Ex-Ehefrau, die sich des Unterhaltsbetrugs schuldig gemacht hatte, zusätzlich noch die Detektivkosten begleichen musste. Der Knackpunkt in den meisten Fällen von Unterhaltsbetrug ist der Nachweis, dass der Ex-Partner, für den Unterhalt bezahlt wird, in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Dabei ist klar nachzuweisen, dass es bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft um mehr geht, als eine WG-ähnliche Lebenssituation aufzuzeigen.
Gibt es auch Zoff um den Kindesunterhalt?
Während es beim Unterhalt, den Partner oder Ex-Partner untereinander zu zahlen verpflichtet sind, oft Auseinandersetzungen gibt und nahezu von einer Gradwanderung gesprochen werden kann, ist der Kindesunterhalt meist kein Delikt, bei dem Detektive zum Einsatz kommen. Hier besteht eine gesetzlich geregelte Pflicht, für das Kind Unterhalt zu bezahlen. Die Unterhaltszahlung richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Unproblematisch ist das für manche alleinerziehende Mütter dennoch nicht, denn wenn sich der Kindsvater nicht daran hält, Unterhalt zu bezahlen, müssen sie sich eigenständig um diese, ihnen zustehende Leistung kümmern.
In einer Erstberatung mit einem Anwalt wird häufig geraten: “Unterhalt einklagen, wenn der Ex nicht zahlt.” Im Bereich des Familienrechts gibt es viele Fälle, in denen die Unterhaltszahlungen unregelmäßig eintrudeln, der Vater des Kindes überhaupt nicht bezahlt oder weniger bezahlt als er überweisen müsste. Daher empfiehlt es sich, eine Auskunft über die finanzielle Situation des Kindsvaters einzuholen. Diese Anfrage sowie der Antrag auf Unterhalt sollten schriftlich gestellt werden. Kommt der Kindsvater dieser Anfrage nicht nach, kann eine Auskunftsklage die erforderliche Information erbringen. Vor Gericht zu ziehen kann sich lohnen, wenn der Kindsvater nach Abzug des Selbstbehalts noch Unterhalt bezahlen kann. Bevor es zur Formulierung der Forderung im Rahmen einer Unterhaltsklage kommt, sollte geklärt werden, ob ein statischer Betrag X bezahlt wird oder ein sich anpassender, dynamischer Unterhalt. Zu den juristischen Finessen, der Stufenklage, der Einklagung des Mindestunterhalt, der einstweiligen Eilanordnung sowie der Prozesskostenhilfe und zum Unterhaltsvorschuss beraten Fachanwälte im Familienrecht rechtlich versiert.
Wie ist es um die Situation der Kinder bestellt?
Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts besteht im Bereich des Unterhaltsvorschusses ein dringender Handlungsbedarf. Die Zahl der Alleinerziehenden in Deutschland steige, doch nur jedes vierte Kind, das an der Studie mit 1.000 alleinerziehenden Müttern und 100 alleinerziehenden Vätern teilnahm, erhalte der Auswertung zufolge Mindestunterhalt. 37 Prozent der Befragten berichteten von keinen oder unvollständigen Unterhaltszahlungen. Bei etwa 50 Prozent gehe gar kein Unterhalt auf dem Konto der Alleinerziehenden ein.
Die Gründe, warum kein Unterhalt eingeht, seien meist die mangelhafte, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – wegen einer Privatinsolvenz oder wegen Arbeitslosigkeit. Knapp die Hälfte der Befragten erklärte, der Ex-Partner weigere sich schlichtweg, Unterhalt zu bezahlen. Etwa 35 Prozent verzichteten freiwillig auf diese, ihnen zustehende Zahlung – um Zoff zu verhindern.