Die Pflegeversicherung: Staatliche Hilfe im Pflegefall

Die Pflegeversicherung: Staatliche Hilfe im Pflegefall

Die Pflegeversicherung: Staatliche Hilfe im Pflegefall

Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 als fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems eingeführt. Sie wurde notwendig, weil sich zu diesem Zeitpunkt bereits abzeichnete, was wir heute überall im Alltag beobachten: Alte Menschen können sich nicht mehr selbst versorgen, die Kinder und Enkelkinder wohnen nicht vor Ort und können die Betreuung nicht sicherstellen.

Doch ambulante oder stationäre Pflege ist teuer, deshalb wurde diese zusätzliche Sozialversicherung zur Finanzierung ins Leben gerufen. Doch was heißt das für Sie, und was müssen Sie über diese Versicherung wissen? Und was hat es mit der Pflegezusatzversicherung auf sich?

Übrigens: Bei der privaten Pflegeversicherung können teilweise hohe Beitragskosten vermieden werden. Dazu können Verbraucher kostenlose Pflegeversicherung Rechner nutzen, um die Tarife Kosten verschiedener Versicherer zu vergleichen.

 

Wozu braucht man diese Sozialversicherung?

Es ist wohl für jeden Menschen eine Vorstellung, die die Haare zu Berge stehen lässt: Die Eltern oder Schwiegereltern sind heute noch fit und gesund. Doch plötzlich ändert sich das Leben von heute auf morgen. Ein Autounfall fesselt sie ans Bett, eine lebensbedrohliche Erkrankung wird festgestellt, Vater oder Mutter werden schwächer und benötigen Hilfe im Alltag.

Doch diese Unterstützung können erwachsene Kinder selbst kaum leisten. Gerade die heute berufstätige Generation befindet sich häufig in einer besonderen Belastungssituation. Sie ist selbst im Berufsleben stark gefordert, die Kinder sind noch nicht aus dem Haus, der Partner verlangt sein Recht. Alte und kranke Angehörige zu versorgen, ist schlicht nicht möglich.

Sie bitten die Krankenversicherung um die Einschätzung des Pflegegrads und schalten einen ambulanten Pflegedienst ein, doch sobald die Kosten auf dem Tisch liegen, ist die Ratlosigkeit groß: Schon die Betreuung am Morgen und am Abend bei der Körperpflege durch einen ambulanten Pflegedienst kostet im Durchschnitt über 1.000 Euro im Monat. Wer soll diese Kosten übernehmen? Die gesetzliche Pflegeversicherung dient dazu, wenigstens einen Teil der Kosten aufzufangen.

 

Wie unterscheiden sich gesetzliche und private Pflegeversicherung?

Beide Versicherungen sind dazu gedacht, bestimmte Kosten im Pflegefall zu übernehmen. Dazu hat der Gesetzgeber die Pflege- und die Krankenversicherung aneinander gekoppelt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind also gesetzlich pflegeversichert, wer eine private Krankenversicherung hat, ist privat pflegeversichert.

Der Beitrag macht 3,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts aus, bei Angestellten wird dieser Beitragssatz jeweils zur Hälfte auf den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber aufgeteilt. Wer keine Kinder hat, muss außerdem einen Zuschlag von 0,25 Prozent zahlen. Aus den Einnahmen werden die Leistungen der Pflegepflichtversicherung gezahlt. Zu unterscheiden sind Sach- und Geldleistungen, sie werden gewährt, wenn der Pflegefall von der Krankenversicherung festgestellt wird.

Hinweis: In Sachsen gelten andere Beitragssätze. Arbeitnehmer zahlen hier 2,025 Prozent, der Beitragssatz des Arbeitgebers liegt bei 1,025 Prozent.
Wie wird die Höhe der Leistung ermittelt?

Die Leistungen unterscheiden sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Sobald sich abzeichnet, dass der Pflegefall eintritt, stellen Sie bei der Krankenversicherung einen Antrag auf Pflegeleistung. Die Krankenkasse vereinbart dann einen Gesprächstermin, in dem der voraussichtliche Pflegegrad des Betroffenen festgestellt wird.

Dazu kommt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse vorbei. Er spricht mit dem Pflegebedürftigen, er erfragt den Bedarf an Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, bei der Versorgung im Alltag, bei der Mobilität, bei finanziellen Angelegenheiten und bei der Erhaltung von sozialen Kontakten.

Anhand eines genau vorgegebenen Fragebogens hält er seine Beobachtungen detailliert fest. Diese legt er dem Medizinischen Dienst vor, der daraufhin eine Einschätzung des Pflegebedarfs vornimmt. Der daraus resultierende Pflegegrad bestimmt, wie hoch die Leistungen sind, auf die der Pflegebedürftige einen Anspruch hat.

 

Welche Leistungen gibt es?

Zu unterscheiden sind Geld- und Sachleistungen. Geldleistungen bedeutet, dass monatlich ein bestimmter Betrag an den Pflegebedürftigen gezahlt wird. Das ist meist der Fall, wenn Angehörige die Unterstützung des alten Menschen in seinem häuslichen Umfeld sicherstellen und keinen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Von einer Sachleistung spricht man, wenn ein Pflegedienst die häusliche Pflege übernimmt, in diesem Fall rechnen die Pflegedienste direkt mit der Krankenkasse ab. Bei Einstufung in den Pflegegrad 1 wird zum Beispiel nur bei einem stationären Aufenthalt eine Leistung von 125 Euro monatlich erbracht, im Pflegegrad 5 macht die Zuwendung bei häuslicher Pflege 901 Euro monatlich aus, bei stationärer Unterbringung 2.005 Euro.

Hinzu kommen Geldleistungen in Form der Kurzeit- oder Verhinderungspflege, wenn der pflegende Angehörige sich kurzfristig nicht um die Betreuung kümmern kann, und auch Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld werden von der Kasse und der privaten Pflegeversicherung bezuschusst.

Tipp: Trotz dieser Leistungen erbringt die Pflegepflichtversicherung nur eine rudimentäre Absicherung. Eine Pflegezusatzversicherung ist dringend zu empfehlen, denn anderenfalls ist die Versorgungslücke im Pflegefall aus vorhandenen Rücklagen zu decken.

 

Was versteht man unter einer Pflegezusatzversicherung?

Dabei handelt es sich um eine ergänzende private Absicherung für gesetzlich und privat Versicherte. Sie kann als Pflegetagegeld, als Pflegerente oder als Pflegesachversicherung abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist eine Pflegetagesgeldversicherung.

Hier zahlt der Versicherer den vereinbarten Betrag nach dem festgestellten Pflegegrad an den Versicherten. Er kann das Geld nach Bedarf nutzen, um die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes zu zahlen, um die Auslagen einer Heimunterbringung zu begleichen oder um pflegende Angehörige finanziell zu entschädigen.

 

Image by Holger Grybsch from Pixabay
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